Tierkrankenversicherung wechseln

  • Nutzen Sie bei Bedarf Ihre Wechsel-Möglichkeiten

  • Was ist bei der Kündigung zu beachten?

  • Sicher und bequem online abschließen

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Tierkrankenversicherung wechseln – so wird es gemacht

Immer mehr Deutsche schützen ihre Haustiere mit einer Tierkrankenversicherung. Wer bereits einen Vertrag hat, kann trotzdem flexibel bleiben. Denn manchmal ist es ratsam, eine Tierkrankenversicherung zu wechseln. Erfahren Sie im Folgenden, welche Fristen eingehalten werden müssen, wann eine Kündigung überhaupt möglich ist und wie ein solches Kündigungsschreiben aussehen sollte.

Achten Sie darauf, ob andere Versicherer z.B. homöopathische Leistungen oder einen Reiseservice anbieten. Wenn Ihnen derartige Mehr-Leistungen wichtig sind, kann sich in diesem Fall ein Wechsel lohnen. Weiter sollten Sie abwägen, ob Sie für Ihr Haustier den Reiseservice benötigen (mit Informationen über Einreise-, Quarantäne- und Impfbestimmungen im Ausland). 

Möglichkeit 1: Der Tarifwechsel

Sicherlich haben Sie bereits vor Antragstellung der Tierkrankenversicherung darauf geachtet, dass Sie den bestmöglichen Tarif für Ihre Hundekrankenversicherung, Ihre Katzenkrankenversicherung oder Pferdekrankenversicherung abschließen. Da sich Leistungen und Kosten mit der Zeit verändern können, kann es durchaus sein, dass Sie aktuell nicht den optimalen Tarif haben. Am besten ist, Sie informieren sich zunächst darüber, welche weiteren Tarife Ihre aktuelle Tierkrankenversicherung im Angebot hat. Manchmal kann auch ein Wechsel innerhalb des Unternehmens sinnvoll sein.

Seien Sie vorbereitet:

Menschen, Tiere und Lebenssituationen können sich ändern, was ggf. einen Wechsel der Tierkrankenversicherung erforderlich macht. Scheuen Sie nicht davor zurück, die Tierkrankenversicherung Ihren jeweiligen Lebensumständen anzupassen.

Möglichkeit 2: Der Anbieterwechsel

Wechsel Tierkrankenversicherung wechseln Hund

Sie sind mit Ihrem Versicherer unzufrieden? Wenn Sie Verbesserungen im Service anstreben, kann sich der Anbieterwechsel durchaus anbieten. Während der Tarifwechsel innerhalb eines Versicherungsunternehmens meistens jederzeit möglich ist, sollten Sie in diesem Fall Kündigungsfristen zur Tier-Krankenversicherung beachten. Führen Sie in jedem Fall vor dem Wechsel der Tierkrankenversicherung einen Vergleich einzelner Anbieter durch. Vergleichen Sie dabei alle gewünschten Leistungen mit den Kosten der Versicherung.

Mein Tier:

Wann kann die Tierkrankenversicherung gekündigt werden?

Nicht nur Anbieter- und Tarifwechsel sind plausible Kündigungsgründe: Auch dann, wenn das Tier abgegeben wird oder verstirbt, macht das Fortführen der Police keinen Sinn mehr. Jeder Versicherer hat feste Fristen, die einem Wechsel der Tierkrankenversicherung im Weg stehen können. Sie müssen sich daher immer an die Kündigungsfrist halten, bevor Sie einen neuen Anbieter suchen.

Die Kündigungsart bestimmt letztlich die einzuhaltenden Fristen.

Wie verfasse ich ein Kündigungsschreiben?

Ein Kündigungsschreiben ist schnell verfasst. Es sollte folgende Angaben enthalten:

Kündigung Tierkrankenversicherung wechseln Mann mit Katze
  • Versicherungsnehmer + Anschrift

  • Versicherungsgesellschaft + Anschrift

  • Ort und Datum

  • Versicherungstarif

  • Versicherungsscheinnummer

  • Kundennummer

  • Betreff (ordentliche oder außerordentliche Kündigung)

  • ggf. Kündigungsgrund bei außerordentlicher Kündigung

  • Kündigungszeitpunkt

  • Unterschrift des Versicherungsnehmers

ACHTUNG:

Bei Kündigungsfristen von Versicherungen wird zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung unterschieden.

Die ordentliche Kündigung:

Bei der ordentlichen Kündigung geht es um den Wechsel der Tierkrankenversicherung nach Ablauf der Vertragslaufzeit. Meistens liegt die Kündigungsfrist hierfür bei drei Monaten vor Ablauf des Versicherungsjahres. Bevor die Kündigungsfrist erreicht wird, sollten Sie also bereits einen neuen Anbieter oder Tarif im Auge haben.

Die außerordentliche Kündigung:

In einigen Fällen haben Sie bei der Tierversicherung ein Sonderkündigungsrecht. Dieses greift zum Beispiel dann, wenn es zu einer Beitragserhöhung kommt, ohne dass im Gegenzug die Versicherungsleistungen zunehmen. Aber auch bei Eintreten eines Versicherungsfalls gibt es ein Sonderkündigungsrecht. Ob der Schaden durch den Versicherer reguliert oder abgelehnt wurde, spielt hierbei keine Rolle. Die Kündigungsfrist bei der außerordentlichen Kündigung liegt üblicherweise bei einem Monat.

Haben Sie noch Fragen?

Unsere Versicherungsexperten stehen Ihnen gerne zur Verfügung und freuen sich auf Ihren Anruf!

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