Zahnzusatzversicherung wechseln
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Wichtige Informationen für den Wechsel einer Zahnzusatzversicherung
Sie haben als Versicherter die Möglichkeit, Ihre Zahnzusatzversicherung zu wechseln. Beachten Sie hier die Mindestvertragslaufzeit von meist zwei Jahren sowie die Wartezeit durch die Kündigungsfrist, die meist drei Monate beträgt. Darüber hinaus sollte ein Wechsel der Zahnzusatzversicherung nur dann durchgeführt werden, wenn die Zähne aktuell in einem tadellosen Zustand sind und keine Behandlungen anstehen.
Nur wechseln, wenn derzeit kein Behandlungsbedarf besteht
Von enormer Wichtigkeit ist es, einen Wechsel nur durchzuführen, wenn gegenwärtig keine Notwendigkeit einer Behandlung besteht. Hat der Zahnarzt aktuell eine Behandlung empfohlen, sollte mit einem Wechsel unbedingt gewartet werden. Wechselt der Versicherte trotzdem, wird die neue Versicherung für die bereits bekannten Zahnerkrankungen keine Leistungen tätigen oder der Tarif wird entsprechend teurer.
Ist bereits Zahnersatz (z.B. eine Krone) vorhanden, kann dieser in der Regel bei der neuen Versicherung mitversichert werden. Wichtig ist, diesen beim Antrag mit anzugeben. Muss dann eine Krone oder eine Brücke erneuert werden, kommt die neue Zahnzusatzversicherung für diese Kosten auf.
Wer die Zahnzusatzversicherung wechseln möchte, sollte sich außerdem darüber bewusst sein, dass er die gegebenenfalls angesammelten Altersrückstellungen verliert. Im Falle der Zahnzusatzversicherungen sind diese mitunter sehr gering. Damit sind sie in der Regel auch kein zentrales Argument, das gegen einen Wechsel spricht.
Gründe für einen Wechsel der Zusatzversicherung
Üblicherweise wollen Versicherte ihre Versicherer wechseln, weil sie sich dadurch niedrigere Beiträge erhoffen. Tatsächlich kann es Sinn machen, einen Wechsel ausschließlich aus diesem Grund durchzuführen. Empfehlenswert ist ein Wechsel außerdem dann, wenn man seine versicherten Leistungen erweitern möchte. Ein weiterer Grund für einen Tarifwechsel kann der Wunsch nach höheren Erstattungsbeträgen sein. Gründe für einen Wechsel:
Niedrigere Versicherungsbeiträge
Bessere Leistungen
Höhere Erstattungen
Wechsel der Krankenzusatzversicherung durchführen
Ein Wechsel der Zahnzusatzversicherung ist in wenigen Schritten möglich:
- Aktuellen Behandlungsbedarf in Erfahrung bringen
Im ersten Schritt sollte der Versicherte bei seinem Zahnarzt in Erfahrung bringen, ob derzeit Behandlungsbedarf besteht. Ist das der Fall, sollte mit einem Wechsel gewartet werden, bis die Behandlungen in Gänze abgeschlossen sind. Sind die Zähne in einem einwandfreien Zustand, können Sie die weiteren Schritte angehen.
- Kündigungsoption prüfen
Prüfen Sie Ihren bestehenden Versicherungsvertrag, inwiefern die Möglichkeit der Kündigung besteht. Zu beachten sind in diesem Zusammenhang zum einen die Mindestvertragslaufzeit (i.d.R. zwei Jahre) sowie die allgemeine Kündigungsfrist von meist drei Monaten zum Ende eines Versicherungsjahres. Außerdem steht Ihnen unter Umständen die Möglichkeit einer Sonderkündigung (z.B. im Falle einer Beitragserhöhung) offen.
- Zahnzusatzversicherungs-Vergleich nutzen
Jetzt können Sie sich im Vergleich einen Überblick über die aktuellen Tarife verschaffen. Geben Sie hierzu einige Eckdaten wie Versicherungsnehmer und –beginn, Geburtsdatum, Berufsstand, bestehende Versicherung an und entscheiden Sie sich für das gewünschte Leistungsniveau.
- Neuen Tarif online beantragen und Alt-Versicherung kündigen
Im letzten Schritt können Sie Ihren individuellen Top-Tarif ganz einfach online beantragen. Wichtig: Die alte Zahnzusatzversicherung sollten Sie erst kündigen, wenn die Bestätigung für die neue Police vorliegt. Damit vermeiden Sie eine Versicherungslücke.
Haben Sie noch Fragen?
Unsere Versicherungsexperten stehen Ihnen gerne zur Verfügung und freuen sich auf Ihren Anruf!