Wohngebäudeversicherung wechseln
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Sinnvoll die Wohngebäudeversicherung wechseln
Wer ein Haus kauft, tut gut daran, eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen, die Beiträge lohnen sich. Sofern es bereits eine entsprechende Versicherung für dieses Objekt gibt, steht es Ihnen frei, den Anbieter zu wechseln. Aber auch bei einer Gebäudeversicherung, die Sie selbst abgeschlossen haben, haben Sie immer das Recht, den Vertrag zu kündigen. Eine neue Wohngebäudeversicherung macht auch nur dann Sinn, wenn Sie bei einem anderen Anbieter mindestens die gleichen Leistungen zu einem günstigeren Versicherungsbeitrag erhalten. Sofern Sie ein Haus erwerben, für das bereits eine Wohngebäudeversicherung besteht, sollten Sie immer die Kosten und Leistungen mit aktuellen Marktpreisen vergleichen. Laut Gesetz stehen Ihnen bei einem Eigentümerwechsel immer ein Sonderkündigungsrecht zu. Folgende Szenarien sind möglich:
- Erbschaft:
Es steht Ihnen frei, bei einer Erbschaft die Wohngebäudeversicherung zu wechseln. Allerdings geht dies nicht so leicht wie beim Neuerwerb einer Immobilie. Eine außerordentliche Kündigung ist nicht möglich. Denn: Mit einer Erbschaft gehen nicht nur die Rechte, sondern auch die Pflichten des Erblassers an Sie über. Es gilt also die im Vertrag vorgesehene Kündigungsfrist.
- Sonderfall: Wohngebäudeversicherung bei einer Eigentumswohnung wechseln
Im Gegensatz zu einem Eigenheim wird die Wohngebäudeversicherung bei einer Wohnung nicht individuell abgeschlossen. Stattdessen muss sich die gesamte Eigentümerschaft oder die Hausverwaltung auf einen Versicherer und einen Tarif festlegen. Hintergrund: Bei einer Eigentumswohnung wird die Versicherungsprämie immer aufgeteilt. Und da Sie über das Hausgeld nur einen Anteil an der Gesamtprämie bezahlen, haben Sie auch nur ein bedingtes Mitspracherecht.
Worauf beim Wechsel der Wohngebäudeversicherung achten?
Passen die Versicherungsprämie, die Leistungen sowie der Kundenservice des neuen Versicherers, können Sie die Wohngebäudeversicherung wechseln. Viele unterschätzen gerade die Wichtigkeit eines gut funktionierenden, freundlichen Kundenservices. Denn ein Schaden kann schneller eintreten als gedacht. Achten Sie auch auf Empfehlungen aus Ihrem Freundes- oder Bekanntenkreis und checken Sie einschlägige Bewertungsportale.
Achtung:
Führen Sie einen Versicherungsvergleich immer mit den gleichen Leistungspunkten durch. Nur so erhalten Sie ein aussagekräftiges Ergebnis.
Die ordentliche Kündigung der Wohngebäudeversicherung
Wenn es um das Wechseln dieser Versicherung geht, unterscheidet man grundsätzlich zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung. Bei einer ordentlichen Kündigung gibt es andere Regeln und Vorgaben als bei einer außerordentlichen Kündigung. Letztere kommt einer Sonderkündigung gleich.
Kündigung bei finanzierten Gebäuden:
Sofern Ihr Gebäude von einem Kreditinstitut finanziert wird, weil Sie ein Darlehen aufgenommen haben, darf die Wohngebäudeversicherung nicht ohne dessen Zustimmung gekündigt werden. Üblicherweise stimmt der Kreditgeber einem Wechsel zu, sofern die neue Versicherungsprämie niedriger ist und die Leistungen entweder gleich oder besser sind.
Kündigungsfrist beachten:
Bei einer ordentlichen Kündigung sind die Fristen zu beachten. Diese sind bei jedem Versicherer gleich und liegen bei 3 Monaten.
Das Kündigungsschreiben:
Die Kündigung der Wohngebäudeversicherung sollte immer schriftlich erfolgen. Bis zur dreimonatigen Frist sollte das Kündigungsschreiben den Versicherer bereits erreicht haben. Nur dann tritt Ihre Kündigung in Kraft. Achten Sie darauf, dass Ihr Schreiben folgende Daten enthält:
- Vorname und Name des Versicherungsnehmers
- Ihre vollständige Adresse
- Ihre Versicherungsnummer
- Betreff: „Wohngebäudeversicherung kündigen“
- die Kündigung zum Ablauf des Vertragszeitraums
Der postalische Weg:
Versenden Sie die Wohngebäudeversicherung-Kündigung immer per Post als Einschreiben mit Rückschein. Sie werden dann umgehend darüber informiert, wenn der Versicherer Ihr Schreiben erhält und zur Kenntnis genommen hat.
Wechsel der Versicherung: Pro und Contra
Bei einer außerordentlichen Kündigung machen Sie von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch. Dieses ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Wann ist eine außerordentliche Kündigung möglich? Es gibt drei anerkannte Gründe, die Sie zu einer außerordentlichen Kündigung Ihrer Wohngebäudeversicherung berechtigt.
Das sind:
- eine Vertragsänderung oder Preiserhöhung
- ein aufgetretener Schadensfall
- ein Hauskauf
Kündigungsfrist beachten
Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung ist eine Sonderkündigung mit einer Frist von einem Monat möglich. Schließlich handelt es sich bei allen drei Gründen um Situationen, welche für den Versicherungsnehmer sonst einen teilweise großen Nachteil bedeuten würden.
Das Kündigungsschreiben
Das Kündigungsschreiben sollte hier ebenso aufgesetzt werden wie das Schreiben zur ordentlichen Kündigung. Achten Sie darauf, dass die Kündigung alle relevanten Daten enthält. Wählen Sie als Betreff „Außerordentliche Kündigung/Sonderkündigung der Wohngebäudeversicherung“. Ebenso wichtig: Sie müssen angeben, warum Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Dies kann entweder eine Beitragserhöhung, ein Schadensfall oder ein Hauskauf sein.
Der postalische Weg
Auch das Sonderkündigungsschreiben sollte per Post als Einschreiben mit Rückschein verschickt werden. Durch die Dokumentation des Eingangsdatums können Sie ggf. nachweisen, dass die Kündigung der Wohngebäudeversicherung rechtzeitig beim Versicherer eingegangen ist.
Bei jedem Wechsel der Wohngebäudeversicherung gilt: Vermeiden Sie unbedingt einen versicherungsfreien Übergangszeitraum, seien Sie nicht ohne Schutz. Ein Schaden kann jederzeit passieren. Kündigen Sie Ihre Versicherung also erst dann, wenn Sie bereits eine neue Police abgeschlossen haben. Das gilt sowohl für ordentliche als auch für außerordentliche Kündigungen.
Haben Sie noch Fragen?
Unsere Versicherungsexperten stehen Ihnen gerne zur Verfügung und freuen sich auf Ihren Anruf!