Reisekrankenversicherung

  • Rund 60 Anbieter mit zahlreichen Varianten im Vergleich

  • Preisvergleich von Reisekrankenversicherungen

  • Upgrade möglich mit Haftpflicht-, Unfall-, Gepäckversicherung

  • Geld sparen mit leistungsstarken Tarifen

Den Urlaub unbeschwert genießen mit der Reisekrankenversicherung

Gut versorgt im Urlaub:

Empfehlenswert bei Reiseaufenthalten im Ausland

Versicherung für Ihren Schaden:

Die Privathaftpflicht greift bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden.

Versicherungsdauer selbst bestimmen:

Deckt einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren ab

Zahlreiche Kostenübernahmen:

Bei Geburten und Vorsorgeuntersuchungen

Geschäftsreisen inbegriffen:

Empfehlenswert auch für Menschen, die im Ausland arbeiten wollen

Weltweiter Schutz:

Günstigere Tarife für Versicherung innerhalb Europas

DIN Norm
Empfehlung nach DIN-Norm: „Finanzielles Grundbedürfniss“ - Dient zur Sicherung der Grundbedürfnisse eines Haushaltes. Bedarf richtet sich an staatlicher Grundversorgung.

Was ist eine Reisekrankenversicherung?

Fremde Kulturen, neue Umgebungen – die wenigsten machen sich Gedanken darüber, wie es beim Auslandsaufenthalt eigentlich um den Schutz bei Krankheit und Verletzung bestellt ist. Gesetzliche Krankenkassen leisten im Ausland bei Krankheit und Verletzungen nicht in vollem Umfang. Wenn Sie außerhalb Europas unterwegs sind, kann es sogar sein, dass überhaupt kein Krankenversicherungsschutz besteht. Für alle Reisenden gibt es deshalb eine Auslands-Reisekrankenversicherung. Reise-Krankenversicherungen gibt es in verschiedenen Varianten. Die Vertragsdauer richtet sich danach, ob Sie den Versicherungsschutz für eine Reise brauchen oder für sämtliche Reisen innerhalb eines Jahres. Typisch für die Auslandskrankenversicherung ist, dass diese für alle Kosten aufkommt, die Ihnen im Zusammenhang mit Krankheiten und Verletzungen entstehen. Das betrifft sowohl die Behandlungskosten von akuten Krankheiten, von notwendigen Operationen als auch von Arznei- und Heilmitteln. Sogar Zahnbehandlungen und der medizinische Rücktransport in das eigene Land sind über die Reisekrankenversicherung abgesichert.

Reisekrankenversicherung:

Bei der Reisekrankenversicherung handelt es sich um eine Variante der privaten Krankenversicherung. Gesetzlich vorgeschrieben ist diese nicht. In vielen Fällen ist es aber sinnvoll, eine solche Krankenversicherung abzuschließen.

Wie vergleiche ich die Reisekrankenversicherung richtig?

Egal, ob Sie bereits eine Auslands-Reisekrankenversicherung haben oder nicht: Wenn Sie einen Vergleich einzelner Reisepolicen durchführen, erhalten Sie Informationen über besonders kundenfreundliche Leistungen sowie günstige Preise. Besonders sollten Sie bei einem Vergleich auf folgende individuelle Kriterien achten:

  • Chronische Vorerkrankungen: Chronische Krankheiten verlaufen wellenförmig. Phasen mit krankheitsfreien Zuständen wechseln sich mit akuten Schmerzzuständen ab. So etwas lässt sich nicht immer planen. Umso wichtiger ist es, dass Ihre Reise-Krankenversicherung keinen Ausschluss von chronischen Vorerkrankungen hat. Andernfalls kann es sein, dass Sie auf möglichen Kosten sitzenbleiben.
  • Hilfsmittel:

    Auch die Anschaffung von Hilfsmitteln, wie beispielsweise Brillen, wird möglicherweise nicht von der Auslands-Reiserankenversicherung übernommen.

  • Psychosomatische Erkrankungen:

    Die Behandlung geistiger und seelischer Störungen und Erkrankungen wie auch psychosomatische Behandlungen und Psychotherapie können vom Vertrag ausgeschlossen sein.

  • Absehbare Behandlungen:

    Bestand bereits vor Reiseantritt die Notwendigkeit einer medizinischen Behandlung, kann es sein, dass die Kosten hierfür im Ausland nicht getragen werden.

  • Vorsatz:

    Krankheiten und Unfälle, die auf Vorsatz beruhen, darunter Selbstmordversuche, Entzugs- und Entwöhnungsbehandlungen, werden in der Regel nicht von der Reise-Krankenversicherung übernommen.

  • Rehabilitationsmaßnahmen:

    Auch Maßnahmen zur Rehabilitation zählen in den meisten Fällen zu den Leistungsausschlüssen von Reiseversicherungen.

  • Nicht anerkannte Behandlungen und Arzneimittel:

    Achten Sie darauf, dass Behandlungen und Arzneimittel entweder im jeweiligen Urlaubsland oder im Inland wissenschaftlich anerkannt sind. Ansonsten werden diese nicht vom Versicherer übernommen.

  • Zahnersatz:

    Alle zahnärztlichen Behandlungen, die über die Behandlung akuter Schmerzen hinausgehen, werden bei diesem Ausschluss nicht übernommen. Darunter fallen dann die Neuanfertigung von Kronen wie auch Zahnkosmetik und Kieferorthopädie.

  • Freie Arztwahl:

    Die Mehrheit der Auslandskrankenversicherungen ermöglicht die freie Arztwahl. Informieren Sie im Vorfeld über den Umfang der Reiseversicherung Ihrer Wahl.

Tipp:

Wenn Sie chronisch krank sind, sollte in Ihrem Vertrag eine mögliche Gesundheitsverschlechterung inbegriffen sein.

Was ist versichert?

Gute Tarife zeichnen sich aus durch Kostenübernahme

  • für provisorischen Zahnersatz

  • bei Sportunfällen

  • bei psychischen Erkrankungen

  • bei Komplikationen während der Schwangerschaft

  • von verordneten Heil- und Hilfsmitteln (z.B. Krücken und Rollstuhl)

  • von medizinischen Rücktransporten

 
 

Tipp:

Eltern sollten zudem darauf achten, dass "Rooming-in" garantiert wird. Sie können dann mit Ihren Kindern im Krankenhaus untergebracht werden.

 
  • Geltungsbereich:

    Bei der Krankenversicherung für Reisen ins Ausland gibt es sowohl den weltweiten Schutz als auch Tarife, bei denen die Leistungen auf einen bestimmten Geltungsbereich beschränkt sind. Achten Sie bei Bedarf vor allem darauf, ob Reisen in die USA und Kanada mitversichert sind. Und auch die Frage, ob nur private oder auch berufliche Reisen versichert sind, sollten Sie beim Vergleich einzelner Tarife immer in Betracht ziehen.

Warum brauche ich eine Reisekrankenversicherung?

In den USA kostet ein Krankenhaustag rund 6.000 Euro. Auch der medizinische Rücktransport aus dem Urlaubsland kann schnell mehrere tausend Euro teuer werden. Die gesetzliche Krankenversicherung kommt in der Regel nicht für diese Kosten auf. Die Reisekrankenversicherung erweitert hier die gesetzliche Krankenversicherung für
  • Rücktransporte
  • ambulante und stationäre Behandlungen
  • Arznei-, Verbands- und Heilmittel
  • Zahnärztliche Behandlungen
  • Überführung des Versicherten im Todesfall
Die Reiserücktrittsversicherung sollte bei der Urlaubsbuchung zum obligatorischen Teil gehören. Sie bietet einen finanziellen Schutz, wenn die geplante Reise aus einem unvorhergesehenen Grund nicht stattfinden kann. Die Reisekrankenversicherung schützt darüber hinaus bei Unvorhergesehenem während der Reise. Auch wenn manch einer sich Schöneres für seinen Traumurlaub vorstellen kann, ist es wichtig, auf derartige Eventualitäten vorbereitet zu sein. Ansonsten kann es sehr schnell sehr teuer werden. Mit der Auslandskrankenversicherung gehen Sie diesen Gefahren aus dem Weg. Sie können selbst entscheiden, in welchem Umfang Sie diese Krankenversicherung abschließen möchten. Sie können sich entweder für eine einzelne Krankenversicherung für Reisen entscheiden oder aber für ein Kombi-Paket. Bei einem solchen Kombi-Paket sind je nach Anbieter folgende Versicherungen enthalten:
  • Reiserücktrittsversicherung
  • Reiseabbruchversicherung
  • Reisegepäckversicherung
  • Reisekrankenversicherung

Hinweis:

Auch wenn eine Reise-Krankenversicherung bei vielen privaten Krankenversicherungen enthalten sind, sollten Sie vor dem Urlaub im Ausland die Versicherungsbedingungen checken. Nicht alle PKV-Tarife decken die medizinischen Kosten im Ausland vollumfänglich ab.

Was kostet die Versicherung

Was kostet eine Reisekrankenversicherung?

Die Kosten für eine Reise-Krankenversicherung belaufen sich je nach Anbieter auf rund 10 Euro pro Jahr. Daneben gibt es auch Versicherungen, die sich nicht auf ein komplettes Jahr erstrecken, sondern auf z.B. 30 Tage begrenzt sind. Wer sich als Single für eine Reise-Kranken-Versicherung entscheidet, muss mit einem Preis von ca. 10 Euro im Jahr rechnen. Für Familien gibt es Sonderkonditionen, wenn eine Jahrespolice abgeschlossen wird. In diesem Fall sind oft auch zusätzliche Leistungen enthalten. Bei Minderjährigen werden von einigen Versicherern zum Beispiel auch die Unterbringungskosten für Elternteile im Krankenhaus, das sogenannte “Rooming-in”, übernommen. Erhältlich sind spezielle Familien-Tarife ab rund 25 Euro pro Jahr. Senioren müssen erfahrungsgemäß tiefer in die Tasche greifen. Da bei ihnen ein höheres Krankheitsrisiko besteht, liegen die Kosten einer Reisekrankenversicherung für Senioren um 50 Euro pro Jahr.

Schritt für Schritt erklärt: Wie komme ich zu einer günstigen Reisekrankenversicherung?

Der Abschluss einer Reise-Krankenversicherung sollte nie ohne einen vorher durchgeführten Vergleich erfolgen. Achten Sie darauf, dass die für Sie wichtigsten Leistungen inklusive sind. Notfalls entscheiden Sie sich für einen anderen Tarif. Die Preise variieren meist nur wenige Euro aufs Jahr gerechnet. Neben dem Alter sind folgende Faktoren für den Vergleich und den Abschluss einer Reisekrankenversicherung wichtig:

  • Reisedauer: Wenn Sie sich für eine Standard-Police entscheiden, erwerben Sie damit einen Versicherungsschutz für eine bestimmte Zeit. Sie sollten darauf achten, dass Ihr Reisedauer nicht die vereinbarte Dauer überschreitet. Im Standard-Tarif wird die Reisedauer mit 42 Tagen angegeben. Auf Wunsch können Sie aber auch eine Auslandskrankenversicherung abschließen, bei der Sie 56 oder 70 Tage versichert sind. Innerhalb des versicherten Jahres können Sie so oft verreisen, wie Sie wollen – entscheidend ist die gesamte Reisedauer.
 

Achtung:

Sollten Sie pro Jahr mehr als 70 Tage verreisen, kann sich eine Langzeitversicherung bereits lohnen.

 
  • Reiseziel: Ob und welche Behandlungen von der gesetzlichen Krankenversicherung im Ausland übernommen werden, hängt von zwei verschiedenen Faktoren ab:
  • dem Urlaubsland.
  • den benötigten medizinischen Leistungen.

Je nachdem, ob und in welchem Umfang Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen mit Ihrem Urlaubsland hat, gilt nicht mehr der volle Versicherungsschutz. In einigen Fällen erfolgt sogar überhaupt keine Kostenübernahme. In erster Linie ist es wichtig, ob es sich um ein Urlaubsland handelt, das zur Europäischen Union gehört bzw. ob ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Ist eine dieser beiden Bedingungen erfüllt, können gesetzlich Krankenversicherte medizinische Behandlungen vornehmen lassen, ohne die Kosten selbst tragen zu müssen. Allerdings handelt es sich dabei nur um grundlegende Behandlungen.

 

Tipp:

Wenn Sie in die Vereinigten Staaten fliegen, sollten Sie in jedem Fall einen Reisekrankenschutz abschließen. Denn obwohl ein Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und den USA besteht, werden medizinische Behandlungen nicht erstattet. Denken Sie auch bei einem Urlaub in Thailand und Ägypten an eine entsprechende Krankenzusatzversicherung.

 

Die Auslandsreise-Krankenversicherung kommt für alle in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten auf. Selbst der Gepäck-Rücktransport ist im Krankheitsfall eingeschlossen.

 

Tipp:

Sie können bei Ihrer Reisekrankenversicherung sogar Telefonkosten absetzen. Meistens geht dies bis zu einer Höhe von 25 Euro.

 
  • Zusatzfeatures: Wenn Sie Ihre Police noch erweitern wollen, erhöht das den Preis und die Leistung. Je nach Anbieter besteht die Möglichkeit, auf Reiserücktritt-, Reiseabbruch-, Reisegepäck-, Reisehaftpflicht- und Reiseunfallversicherung zu erweitern.

Folgende Daten brauchen Sie für den Vergleich:

  • Anzahl der zu versichernden Personen
  • Alter der Reisenden
  • Reiseregion
  • Reisedauer

Wie kann ich eine Reisekrankenversicherung kündigen?

Sie haben sich dazu entschlossen, den Anbieter Ihrer Reisepolice zu wechseln? Je nachdem, welche Form der Reiseversicherung Sie abgeschlossen haben, ist dies nicht zu jedem Zeitpunkt möglich. Bei Verträgen, die sich nur auf eine Reise im Speziellen beziehen, endet die Auslandskrankenversicherung automatisch zum vorher vereinbarten Termin. Ein wenig anders sieht es bei Jahrespolicen aus. Hier können Sie Ihren Vertrag immer zum Ablauf des Versicherungsjahres beenden. Üblicherweise liegt die Kündigungsfrist bei 3 Monaten. Wenn Sie nicht kündigen, wird die Reisekrankenversicherung automatisch verlängert. Eine Sonderform stellt die außerordentliche Kündigung dar. Sobald Sie von einer Beitragserhöhung erfahren oder ein Schadensfall eingetreten ist, kann der Vertrag sofort gekündigt werden. Senden Sie Ihre Kündigung immer schriftlich an den Versicherer. Auf Nummer sicher gehen Sie mit einem Einschreiben mit Rückschein. Achten Sie jedoch darauf, dass keine Versicherungslücke entsteht. Wenn Sie regelmäßig im Ausland unterwegs sind, ist ein lückenloser Schutz wichtig.

Vor dem Abschluss von neuen Reisekrankenversicherungen gilt es, einzelne Tarife miteinander zu vergleichen. Achten Sie unbedingt auf die Details. Bei einem Vergleichsrechner können Sie genau angeben, welchen Versicherungsschutz Sie sich wünschen. Sie bekommen dann nur Tarife und Anbieter angezeigt, die zu Ihren Vorstellungen passen.

Was mache ich im Schadenfall?

Im Schadenfall sollten Sie sich unmittelbar in ärztliche Behandlung begeben, um unnötige Verschlimmerungen Ihres Zustandes zu verhindern. Ein Schadensfall muss der Auslands-Reisekranken-Versicherung umgehend gemeldet werden. Meistens erfolgt dies über eine spezielle Schadens-Hotline. Im Idealfall kontaktieren Sie Ihren Versicherer bereits vor der Behandlung durch einen Arzt. Bewahren Sie stets Unterlagen wie Rechnungen und Schadensmeldungen auf. Diese reichen Sie nach Ihrem Urlaub bei Ihrer Reisekrankenversicherung ein.

Hinweis:

Senden Sie Ihren Antrag auf Reiseversicherung rechtzeitig. Bei vielen Versicherern kann der Versicherungsbeginn bis zu 365 Tage in die Zukunft datiert werden.

Häufige Fragen zur Reisekrankenversicherung

Wenn Sie sich im Ausland aufhalten, greift ihr regulärer Krankenversicherungsschutz nicht umfänglich. Für diese Fälle sind Sie mit einer Auslandskrankenversicherung auf der sicheren Seite. Sie kommt für alle notwendigen Kosten und medizinischen Behandlungen im Ausland auf.

Experten empfehlen den Abschluss einer solchen Zusatzversicherung – sowohl bei einem kurzen als auch bei einem längeren Auslandsaufenthalt. Sie riskieren sonst, dass Ihr Traumurlaub durch immense Kosten schnell zum Fiasko wird.

Das kommt darauf an, ob zwischen Ihrem Land und dem Reiseland ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Doch selbst wenn dies der Fall ist, zahlt die gesetzliche Krankenkasse die medizinischen Leistungen nur eingeschränkt.

Nein. Obwohl zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten ein solches Abkommen besteht, sollten Sie für Flüge in die USA eine Zusatzversicherung abschließen. Weil sich das US-amerikanische Krankenversicherungssystem deutlich unterscheidet, übernimmt Ihre Krankenversicherung die Kosten in der Regel nicht.

Mit diesen besteht üblicherweise ein Sozialversicherungsabkommen. Eine Auslandskrankenversicherung erspart Ihnen den lästigen Blick auf die Versicherungsbedingungen im Vorfeld einer Reise. Denn ansonsten müssten Sie sich darüber informieren, welche Leistungen Ihre Krankenversicherung dort genau übernimmt.

Die Leistungen können ebenso variieren wie die Kosten. Besondere Aufmerksamkeit sollten Sie den Leistungsausschlüssen widmen.

Haben Sie noch Fragen?

Unsere Versicherungsexperten stehen Ihnen gerne zur Verfügung und freuen sich auf Ihren Anruf!

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