Mietnomadenversicherung wechseln
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Unser Qualitätsversprechen:
Erstinformation (Infos gem. § 15 VersVermV) | Datenschutz (Infos gem. Art. 13 DSGVO) | Nachhaltigkeit (Offenlegung gem. TVO)
Als Vermieter beim Versicherungsschutz sparen
Das Angebot an Versicherern, die eine Absicherung gegen Mietausfall und Mietnomaden, für Ihre zu vermietende Wohnung bieten, ist überschaubar. Dennoch unterscheiden sich die Tarife in bedeutenden Details. Für den Fall, dass sich Ihre Präferenzen ändern, finden Sie in diesem Ratgeber Informationen, die Sie zum Wechsel der Mietnomadenversicherung benötigen.
Wann macht es Sinn, die Mietnomadenversicherung zu wechseln?
Folgende Faktoren können Sie in Ihrer Entscheidung beeinflussen. Sparen Sie nicht an der falschen Stelle.
- Sie zahlen eine zu hohe Versicherungsprämie: Checken Sie regelmäßig, ob Sie bei anderen Anbietern weniger für Ihre Versicherung bezahlen müssen. Schließlich passen Versicherungsunternehmen hin und wieder ihre Konditionen an. Vielleicht gibt es mittlerweile auch neue Anbieter am Markt, die vor allem mit günstigen Beiträgen neue Kunden gewinnen wollen.
- Sie wünschen mehr Leistungen: Innerhalb einer Mietnomaden-Versicherung gibt es viele Unterschiede beim Leistungsumfang für Vermieter. Vielleicht haben Sie nach einem Jahr festgestellt, dass Sie in Sachen Mietausfall, Übernahme von Sachschäden oder beim allgemeinen Versicherungsschutz andere Wünsche haben. So übernimmt zum Beispiel nicht jede Mietnomadenversicherung die Kosten für die Ermittlung des Sachschadens sowie die Kosten für eine Renovierung. Andere Anbieter bezahlen Mietausfälle nur für die Dauer von maximal drei Monaten während der Renovierung.
- Sie sind mit dem Kundenservice unzufrieden: Oft merkt man erst im Schadenfall, ob der Versicherer einen zufriedenstellenden Service bietet. Wichtige Punkte sind Kompetenz sowie Freundlichkeit. Außerdem sollte Ihr Versicherer stets lösungsorientiert auftreten. Dazu zählt in etwa eine schnelle Vertrags-Schadensbearbeitung. Ist dies nicht der Fall, kann auch das für einen Mietnomadenversicherung-Wechsel sprechen.
Achtung:
Informieren Sie sich vor einem Wechsel der Mietnomadenversicherung, ob Ihr aktueller Versicherer Ihren Tarif vielleicht verbessert.
Kündigung der Mietnomadenversicherung
Je nachdem, welche Gründe für das Wechseln sprechen, können Sie entweder eine ordentliche Kündigung einreichen oder eine außerordentliche Kündigung erwirken.
- Die ordentliche Kündigung
Bei der ordentlichen Kündigung müssen Sie nichts weiter tun, als sich an Ihre vertraglich festgelegte Kündigungsfrist zu halten. Verträge weisen eine Mindestlaufzeit von ein bis drei Jahren auf. Die Kündigungsfrist liegt bei einer ordentlichen Kündigung bei drei Monaten. Setzen Sie Ihre Kündigung in jedem Fall schriftlich auf und versende diese als Einschreiben mit Rückschein. So haben Sie einen Nachweis, dass Ihre Kündigung fristgerecht beim Versicherer eingegangen ist. Ihr Kündigungsschreiben muss alle vertragsrelevanten Daten, wie etwa Ihre Vertrags– und Kundennummer, enthalten. Sofern Sie ein Lastschriftmandat erteilt haben, sollten Sie dieses zum Ablauf der Versicherung widerrufen. - Die außerordentliche Kündigung
Neben der ordentlichen bzw. fristgerechten Kündigung kann die Mietnomaden-Versicherung auch außerordentlich gekündigt werden. Dies ist dann der Fall, wenn die im Vertrag vereinbarten Bedingungen nicht mehr gegeben sind. Das häufigste Beispiel: Ihr Versicherer erhöht die Prämie, ohne im gleichen Zuge die Leistungen anzupassen. Es gilt dann eine verkürzte Kündigungsfrist von 4 Wochen. Diese beginnt ab dem Tag, an dem Sie schriftlich Kenntnis über die Beitragsanpassung erhalten. Auch bei der Sonderkündigung muss ein Schreiben aufgesetzt und als Einschreiben mit Rückschein versendet werden. Achte darauf, dass alle wichtigen Vertragsinformationen enthalten sind. Zusätzlich müssen Sie noch den Kündigungsgrund angeben.
Welche Informationen brauche ich zum Mietnomadenversicherungs-Wechsel?
Welche Unterlagen und Informationen Sie für den Mietnomadenversicherungs-Wechsel brauchen, zeigen wir Ihnen in diesem Abschnitt.
- Eckdaten:
Ob Haftpflicht, Unfallversicherung oder Gebäudeversicherung – eines ist immer gleich: Sie müssen einige grundlegende Daten in das Versicherungsformular eingeben. Dazu gehören Ihr Name, Ihre Anschrift sowie weitere Kontaktdaten. Ebenso wichtig ist, dass Sie dem Versicherer mitteilen, wer für die Verwaltung Ihres Wohnobjekts verantwortlich ist. Gebe die jeweilige Firma, die Hausverwaltung oder den Makler an. Ebenso die monatlich erzielte Miete. Anhand dieser Daten berechnet sich der Versicherungsbeitrag.
- Versicherungsumfang:
Im nächsten Schritt geben Sie den gewünschten Versicherungsbeginn an und teilen der Versicherung mit, ob eine Vorversicherung besteht oder Vorschäden am Haus bekannt sind. Bei Vorversicherungen halte bitte die Nummer des Vorversicherungsscheins bereit und gebe an, wer die Mietnomadenversicherung gekündigt hat. Als nächstes wird noch nach Schäden der letzten fünf Jahre gefragt.
- Angaben zum Mieter:
Der folgende Abschnitt befasst sich mit Ihrem Mieter. Geben Sie dessen Daten vollständig an. Sofern Sie Ihr Wohnobjekt an zwei Vertragspartner vermietet haben, sollten die Daten beider Mieter mitgeteilt werden.
- Angaben zur Wohneinheit:
Damit Ihr Versicherer weiß, für welches Objekt die Mietnomaden -Versicherung abgeschlossen wird, ist es erforderlich, Angaben zur Wohneinheit zu machen. Wo liegt das Objekt? In welcher Etage liegt die Wohnung?
- Angaben zum Mietverhältnis:
Wie sieht es mit dem aktuellen Mietverhältnis aus? Hier möchte Ihr zukünftiger Versicherer wissen, ob der Mietvertrag schon länger als sechs Monate besteht oder ob es sich um eine Neuvermietung handelt.
- Vertragskonditionen:
Hier geben Sie an, in welcher Höhe der Mietausfallschaden und der Sachschaden abgesichert werden sollen.
- Zahlungsinformationen:
Im letzten Schritt geben Sie noch Ihre gewünschte Zahlweise sowie die Bankdaten für das Lastschriftmandat ein.
- Unterschrift:
Mit Ihrer Unterschrift wird der Antrag auf einen Wechsel der Mietnomadenversicherung vollständig.
Achtung:
Auch die Angabe zu einer möglichen Ablehnung einer beantragten Versicherung durch ein anderes Versicherungsunternehmen wird meistens verlangt.
Haben Sie noch Fragen?
Unsere Versicherungsexperten stehen Ihnen gerne zur Verfügung und freuen sich auf Ihren Anruf!