Krankenzusatzversicherung wechseln

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Krankenzusatzversicherung wechseln und sparen

Wer seine private Krankenzusatzversicherung wechseln möchte, sollte in jedem Fall die Kündigungsfrist der aktuellen Versicherung im Blick haben. Abgesehen davon bestehen oft Mindestvertragslaufzeiten von in der Regel zwei Jahren. In dieser Zeit ist das Wechseln der Zusatzversicherung prinzipiell nicht möglich. Eine Ausnahme stellt das Sonderkündigungsrecht dar.

Wann ist ein Wechsel sinnvoll?

Der Versicherte muss zunächst einmal wissen, dass bei einem Wechsel der Krankenkasse eine erneute Gesundheitsprüfung auf ihn zukommen kann. Sofern seit dem Abschluss der alten Versicherung keine neuen Erkrankungen bekanntgeworden sind, ist das jedoch unproblematisch. Gibt es allerdings nennenswerte neue Erkrankungen, die Ihre Gesundheit maßgebend beeinträchtigen, ist ein Wechsel der Zusatzversicherung in vielen Fällen nicht ratsam. Die neue Versicherung enthält dann womöglich Risikozuschläge, die bei der Alt-Versicherung nicht zu zahlen waren. Zu beachten ist bei einem gewünschten Wechsel außerdem die jeweilige Kündigungsfrist der alten Versicherung. Diese beträgt im Regelfall drei Monate zum Ende eines Kalender- oder Versicherungsjahres. Es gibt aber einige Voraussetzungen, unter denen flexibler gewechselt werden kann. Ein Sonderkündigungsrecht hat man als Versicherter, insbesondere im Falle einer Beitragserhöhung ohne entsprechende Anpassung der Leistungen. Berücksichtigt werden sollte darüber hinaus, ob der aktuelle Versicherer Altersrückstellungen bildet. Diese gehen dem Versicherten nämlich mit einem Wechsel verloren. Diese bilden Versicherer, um allzu drastische Beitragserhöhungen im Alter abfedern zu können. Ein höheres Eintrittsalter beim neuen Versicherer geht meist mit höheren Versicherungskosten. Das Wechseln der Zusatzversicherung kann sich aber trotzdem lohnen – entweder wegen eines günstigeren Tarifs oder wegen deutlich umfangreicherer Leistungen. Wer mit seiner erst kürzlich abgeschlossenen Krankenzusatzversicherung nicht zufrieden ist, weil er beispielsweise einen leistungsstärkeren oder günstigen Tarif ausfindig gemacht hat, kann direkt wieder kündigen und wechseln. Für alle online abgeschlossenen Policen genießen die Versicherten nämlich grundsätzlich ein 14-tägiges WiderrufsrechtKurz und knapp:

  • Wechsel geht oft mit neuer Gesundheitsprüfung einher
  • Kündigungsfrist i.d.R. drei Monate zum Ende des Versicherungs-/ Kalenderjahres
  • Beitragserhöhung ermöglicht Sonderkündigung
  • Mindestvertragslaufzeit beachten
  • Altersrückstellungen gehen beim Wechsel verloren
  • Alle neu abgeschlossenen Tarife beinhalten prinzipiell ein 14-tägiges Widerrufsrecht

Wie funktioniert das Wechseln der Krankenzusatzversicherung?

Wechseln Sie in wenigen Schritten die Krankenzusatzversicherung und sparen Sie mit leistungsfähigeren Tarifen:

  • Kündigungsmodalitäten abklären:

    Im ersten Schritt gilt es für den Versicherten herauszufinden, zu welchem Termin ein Wechsel frühestens durchgeführt werden kann. Zu beachten sind Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsfrist.

  • Leistungsbedarf festlegen:

    Hier gilt es herauszufinden, wie umfangreich der Schutz durch eine neue Zusatzversicherung ausfallen soll.

  • Krankenzusatzversicherungs-Vergleich nutzen und entscheiden:

    Jetzt kann bereits unser übersichtlicher Vergleich genutzt werden. Preisentscheidend sind hier der gewählte Leistungsumfang, der individuelle Gesundheitszustand und das Eintrittsalter des Versicherten. Kommt der Versicherte zu dem Ergebnis, dass es einen günstigeren und/oder leistungsstärkeren Tarif gibt, kann nun der Vertragsabschluss beantragt werden. Ist dieser bestätigt, kann der alte Vertrag zum entsprechenden Termin gekündigt werden.

Was kostet die Versicherung

Tipps für den Wechsel der Krankenzusatzversicherung

Um beim Wechsel der Krankenzusatzversicherung tatsächlich von einem leistungsstärkeren und günstigeren Tarif profitieren zu können, sollte der Versicherte die nachfolgenden Tipps beachten:

  • Auf Altersrückstellungen achten: Der Versicherte sollte prüfen, ob die derzeitige Krankenversicherung Altersrückstellungen bildet. Diese gehen nämlich mit einem Wechsel verloren. Bei einem Vertrag, der bereits viele Jahre besteht, kann sich so bereits eine beachtliche Summe in Form der Altersrückstellungen angehäuft haben – dann ist ein Tarifwechsel umso genauer zu prüfen.
  • Risikozuschläge können Neu-Verträge teurer machen: Hat sich die Krankheitsgeschichte des Versicherten seit Abschluss der Alt-Versicherung erweitert (z.B. neue Erkrankungen), so wird die Neu-Versicherung entweder mit Risikozuschlägen (= teurer) oder mit Leistungsausschlüssen arbeiten.
  • Erst Neu-Vertrag abschließen, dann Alt-Vertrag kündigen: Um der Gefahr vorzubeugen, keine Zusatzpolice zu haben, sollte die alte Krankenzusatzversicherung erst gekündigt werden, wenn die neue Zusatzpolice bereits abgeschlossen ist.

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