Jagdhaftpflicht-Versicherung

  • Über 200 Tarife im Vergleich

  • Geld sparen und optimal versichert sein

  • Transparent und unabhängig

  • Sicher und bequem online abschließen

Mehr als eine Voraussetzung für den Jagdschein

Übersicht: Wichtige Merkmale der Jagdhaftpflichtversicherung

Gesetzliche Pflicht für den Jagdschein:

Beantragung eines Jagdscheines setzt eine Jagdhaftpflicht-Versicherung voraus

Gegen jegliche Schäden versichert:

Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden bei beruflicher und privater Jagd

Zentraler Baustein der Versicherung:

Der Jagdhund stellt den größten Risikofaktor dar

Schutz für Angehörige:

Angehörigenklausel schützt in guten Tarifen die im Haushalt lebenden Personen bei gesetzeskonformem Gebrauch der Waffen

Durch längerer Vertragsdauer sparen:

Mehrjährige Laufzeit und Selbstbeteiligung senken die Versicherungsbeiträge

DIN Norm
Empfehlung nach DIN-Norm: „Finanzielles Grundbedürfniss“ - Dient zur Sicherung der Grundbedürfnisse eines Haushaltes. Bedarf richtet sich an staatlicher Grundversorgung.

Was ist eine Jagdhaftpflichtversicherung?

Eine Jagdhaftpflichtversicherung ist in Deutschland für jeden gesetzlich vorgeschrieben, der einen Jagdschein beantragen möchte. Die Versicherung schützt die erlaubte jagdliche Betätigung sowie den damit verbundenen Besitz und Gebrauch von Schusswaffen und Munition. Sinnvoll ist der Abschluss einer solch besonderen Form der Haftpflichtversicherung schon alleine deswegen, weil in Zusammenhang mit der Jagd viel passieren kann. Ohne eine Jagdversicherung müssten verursachte Personen-, Sach- und Vermögensschäden aus eigener Tasche gezahlt werden.

Jagdhaftpflichtversicherungen im Vergleich: Worauf muss ich beim Abschluss achten?

Jagdhaftpflicht

Beachten Sie die nachfolgenden Kriterien für Ihren persönlichen Jagdhaftpflichtversicherungs-Vergleich:

  • Versicherungsschutz:

    Oberste Priorität haben natürlich die versicherten Risiken. Hierzu sollten grundsätzlich alle Tätigkeiten und Unterlassungen gehören, die mittelbar oder unmittelbar mit der Jagd in Zusammenhang stehen. Nicht ausreichend ist dagegen prinzipiell eine Versicherung, die nur die „erlaubte Jagdausübung“ umfasst. Folgende Risiken sollten versichert sein: Jagdhund, Schusswaffen mit Munition, Jagdeinrichtungen (u.a. Jagdhütte, Hochsitz). Hinzu kommen Umwelt- und Gewässerschäden.

  • Waffenklausel:

    Große Auswirkungen kann auch die Waffenklausel im Versicherungsvertrag haben. Ist nur der erlaubte Besitz und Gebrauch der Waffe versichert, kann es beispielsweise bei der Drückjagd dazu kommen, dass nicht auf den Grenzverlauf hingewiesen wird und im Nachbarrevier ein Schaden verursacht wird (= nicht erlaubter Waffengebrauch). Einige Versicherungen verzichten auf diese Einschränkung.

  • Angehörigenklausel:

    Typisch ist es, dass Haftpflichtschäden von Personen, die im eigenen Haushalt leben, nicht übernommen werden. Anders bei der Angehörigenklausel: Hier sind die im Haushalt lebenden Personen gewissermaßen mitversichert. Dies kommt zum Tragen z.B. dann, wenn sich beim Waffenreinigen im Haus ein Schuss löst und ein Personen- oder Sachschaden entsteht.

  • Forderungsausfall:

    Der Forderungsausfall wird immer dann interessant, wenn der Schadensverursacher nicht versichert oder unterversichert ist. Um mit dem Schaden nicht allein zu stehen, übernimmt die eigene Jagdhaftpflichtversicherung auch die Schäden, die eigentlich von der Gegenseite übernommen werden müssten.

  • Versicherung von Mietsachen:

    Gerade in neuen Verträgen wird der Versicherungsschutz hiermit gerne erweitert. Sinnvoll vor allem für Jagdanfänger, die sich häufig ihre Ausrüstung nur ausleihen.

  • Versicherungsschutz im Ausland:

    Ebenfalls sollten Interessenten darauf achten, dass auch außerhalb Deutschlands ein umfangreicher Versicherungsschutz ohne Einschränkungen geboten wird. Im Optimalfall wird von der Rente sogar eine Kautionszahlung übernommen.

  • Selbstbeteiligung:

    Um die verschiedenen Tarife miteinander vergleichen zu können, muss natürlich jeweils dieselbe Selbstbeteiligung vereinbart sein (z.B. 300 Euro oder 0 Euro).

  • Laufzeit:

    Während einige Policen nur eine vertragliche Mindestlaufzeit von einem Jahr haben, wird in anderen Verträgen eine dreijährige Mindestdauer vorausgesetzt. Das ist abhängig vom Jagdschein.

Welche Risiken versichert die Jagdhaftpflicht?

Ein Großteil der Anbieter versichert sämtliche Tätigkeiten und Unterlassungen, die entweder unmittelbar oder mittelbar mit der Jagd zu tun haben. Der Schutzbereich ist also grundsätzlich sehr weit gefasst und schließt alle erdenklichen Szenarien ein, bei der in Zusammenhang mit der Jagd ein Schaden entstehen kann. Die klassischen Schadensfälle betreffen allerdings den Jagdhund oder den Beizvogel. Verletzt oder tötet der tierische Jagdbegleiter ein anderes Tier, so kommt die Jagdhaftpflicht hierfür auf. Ebenso zahlt die Haftpflichtversicherung für die Jagd, wenn zum Beispiel der Jagdhund auf die Straße rennt und einen Verkehrsunfall verursacht.

Ein weiterer wichtiger Bereich ist die Jagdausrüstung, insbesondere die Schusswaffen mit Munition. Die Jagdhaftpflichtversicherung übernimmt prinzipiell alle Schäden, sofern es sich um einen erlaubten Besitz und Gebrauch der Schusswaffe gehandelt hat.

Bild Jagdversicherung Hochsitz

Achtung:

Mitunter können nur Jagdhunde mit entsprechender Prüfung versichert werden.

Achten Sie hier auf die Details in den Vertragsbestimmungen.

Angehörigenklausel:

Des Weiteren schließen einige Policen die sogenannte „Angehörigenklausel“ ein. Hierbei sind meist die im Haushalt lebenden Personen davor geschützt, wenn sich beispielsweise bei der Reinigung der Waffe ein Schuss löst.

Darüber hinaus ist im Regelfall auch der Besitz, Betrieb sowie die Unterhaltung der Einrichtungen, die der Jagd dienlich sind, versichert. Hierzu zählen insbesondere Jagdhütten, aufgestellte Fallen oder Hochsitze. Interessant kann dieser Faktor zum Beispiel dann sein, wenn die eigene Jagdhütte oder Hochsitz so marode sind, dass ein Fußgänger von herabstürzenden Gegenständen verletzt wird. Des Weiteren inklusive ist die passive Rechtsschutzversicherung. Die Jagdhaftpflichtversicherung wehrt nämlich unberechtigte Schadensansprüche von Dritten ab. Ergänzt wird der Versicherungsschutz oft durch Umweltschäden gemäß Umweltschadengesetz (USchadG) und durch Gewässerschäden. Je nach Tarif werden auch Schäden, die aus ehrenamtlicher Tätigkeit (z.B. in jagdlicher Organisation) resultieren, übernommen. Achten Sie auf eine im Vertrag enthaltene Innovationsklausel. Diese besagt, dass dem abgeschlossenen Vertrag automatisch die neuen Bedingungen zugrunde liegen, wenn sich in den Tarifen für die Jagdhaftpflicht der Versicherung etwas zum Vorteil der Kunden verändert. Weiterhin kann der Versicherungsschutz der Jagdversicherung die Durchführung von Gesellschaftsjagden, das Produktrisiko aus dem Verkauf und der Weitergabe von Wild sowie das nicht gewerbsmäßige Wiederladen gebrauchter Munitionshülsen umfassen. 

Mögliche Versicherungsleistungen in aller Kürze:

  • Halten und Gebrauch von Jagdhunden und Beizvögeln

  • Besitz und Gebrauch von Schusswaffen und Munition

  • Schäden im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeit

  • Forderungsausfall

  • Beschädigung und Abhandenkommen fremder Sachen

  • Innovationsklausel

  • Betrieb von jagdlichen Einrichtungen (u.a. Hochsitz, Jagdhütte)

  • Durchführung von Gesellschaftsjagden

  • Produktrisiko aus dem Verkauf und der Weitergabe von Wild

  • Nicht gewerbsmäßiges Wiederladen von gebrauchter Munition

  • Schmerzensgeldansprüche Angehöriger

  • Verzicht auf den Einwand des fehlenden Verschuldens

  • Weltweiter Versicherungsschutz

Wie kann ich eine Jagdhaftpflichtversicherung kündigen?

Die Kündigung einer Jagdhaftpflichtversicherung ist jederzeit im Rahmen der vertraglichen Kündigungsfrist möglich. Üblich ist jedoch bei Versicherungsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit, die normalerweise zwischen ein und drei Jahren beträgt. Man sollte allerdings immer bedenken, dass mit der Kündigung der Jagdhaftpflichtversicherung auch der Jagdschein in Gefahr ist. Schließlich setzt der Jagdschein eben eine solche Haftpflicht-Versicherung voraus. Vergewissern Sie sich vorher, dass Sie von Ihrer neuen Versicherung bereits eine Zusage, Versicherungsbestätigung, bekommen haben, bevor Sie kündigen. Unproblematisch dagegen ist unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist ein Wechsel der Versicherung. Um herauszufinden, unter welchen Bedingungen die eigene Jagdhaftpflichtversicherung gekündigt werden kann, sollte das Augenmerk auf den Vertrag selbst gelegt werden.

Was kostet die Versicherung

Was kostet eine Jagdhaftpflichtversicherung?

Die Höhe der Versicherungsbeiträge hängen von den individuellen Anforderungen an den Versicherungsschutz und den Eigenschaften von Jäger, Jagdhund oder Beizvögel ab. Eine solide Jagdversicherung gibt es bereits ab 30 Euro im Jahr. Wer hinsichtlich der Deckungssumme etwas höhere Ansprüche hat und über 3 Mio. Euro absichern will, muss entsprechend mehr bezahlen. Doch für nicht einmal 50 Euro im Jahr erhält man in der Regel dann sogar eine leistungsstarke Jagdhaftpflichtversicherung mit einer überdurchschnittlichen Deckungssumme.

Wie komme ich Schritt für Schritt zu meiner Jagdhaftpflichtversicherung?

Im Folgenden zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie zu einer leistungsstarken und trotzdem preiswerten Jagdhaftpflichtversicherung kommen.

  • Ist-Analyse durchführen:

    Zunächst sollte der Kunde prüfen, welche Teilbereiche einer Jagdhaftpflichtversicherung gerade für ihn infrage kommen. Interessant ist diesbezüglich, ob der Jagdhund über eine Brauchbarkeitsprüfung verfügt oder ob es sich anbietet, diese für die Jagdhaftpflicht durchführen zu lassen. Auch sollte überdacht werden, wie intensiv man der Jagd nachgeht und in welchen Gebieten man dies tut. Hieraus können sich unter Umständen unterschiedliche Gefahrenpotenziale ergeben, die einen unterschiedlichen Versicherungsschutz erfordern. Interessant kann auch die Antwort auf die Frage sein, ob im Ausland gejagt wird.

  • Jagdhaftpflichtversicherungs-Vergleich durchführen:

     Die Auswahl im Jagdhaftpflichtversicherung-Vergleich ist zwar begrenzt. Sie können aber durch die Wahl oder Abwahl entscheidender Details enorm sparen.  Beispiele sind Mindestvertragslaufzeit und Selbstbeteiligung.

  • Online Antrag ausfüllen:

    Im letzten Schritt kann der Antrag für die Jagdhaftpflichtversicherung ganz bequem online gestellt werden. Hierfür müssen natürlich unter anderem die personenbezogenen Daten angegeben werden. Die jeweilige Versicherung wird den Antrag dann prüfen und sich mit dem Interessenten in Verbindung setzen.

Häufige Fragen zur Jagdhaftpflichtversicherung

Sobald bei der zuständigen Jagdbehörde ein Jagdschein beantragt wird, ist hierfür der Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung erforderlich. Irrelevant ist dabei, ob man als Freizeitjäger oder beruflicher Jäger auftritt. Der Gesetzgeber schreibt eine solche Haftpflichtversicherung vor.

Abgedeckt werden prinzipiell Personen-, Sach– und Vermögensschäden, die mittelbar oder unmittelbar mit der Jagdausübung in Zusammenhang stehen. Auch Unterlassungen des Versicherungsnehmers, die zum Schadenseintritt führen, zählen dazu.

Die vereinbarten Konditionen gelten grundsätzlich nur für die Bundesrepublik Deutschland. In der Regel besteht Versicherungsschutz auch bei der Jagd im Ausland – je nach Vertrag mit eingeschränktem Leistungsportfolio. Im Ausland sollte darauf Acht gegeben werden, dass die Versicherung im Zweifel auch die Zahlung der Kaution übernimmt.

Einige Versicherungen beinhalten bereits eine solche Hundehaftpflichtversicherung für den Jagdhund. Hierfür kann es aber notwendig sein, das Tier entsprechend prüfen zu lassen.

Je niedriger die Versicherungssumme und je höher die Selbstbeteiligung, desto günstiger ist der Versicherungsbeitrag. Wenn Sie dazu noch eine Vertragslaufzeit von mindestens drei Jahren vereinbaren, können Sie noch mehr sparen. Bedenken Sie aber, dass eine leistungsstarke Jagdhaftpflichtversicherung mit überdurchschnittlicher Deckung immer noch für rund 50 Euro im Jahr zu haben ist.

Haben Sie noch Fragen?

Unsere Versicherungsexperten stehen Ihnen gerne zur Verfügung und freuen sich auf Ihren Anruf!

040 284 73669

POLICEN DIREKT