Handyversicherung
Tarife für Tablets und Smartphones im Vergleich
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Geld sparen und optimal versichert sein
Perfekter Schutz auch bei Diebstahl
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Schutz für wertvolle Technik durch die Handyversicherung
Versicherung für den Schutz Ihres Eigentums:
Schutz vor Displaybruch, Wasserschäden und Diebstahl möglich
Sinnvoll den Vergleich nutzen:
Versicherungsvergleich schlägt Direktabschluss bei Handykauf
Was ist eine Handy-Versicherung?
Handys und Smartphones sind ständige Begleiter und somit vielen Alltagsgefahren ausgesetzt. Displaybruch, Wasserschäden, Verlust und Diebstahl zählen zu den häufigsten Schadensarten, die in der Regel den Kauf eines neuen Geräts nötig machen. Bei Preisen, die bei hochwertigen Geräten, wie einem aktuellen iPhone, zur 1.000 Euro-Marke tendieren, bedeutet das nicht nur Ärger, sondern auch ein signifikantes finanzielles Risiko. Genau diesem kann eine Handyversicherung vorbeugen. Was leisten Handyversicherungen, wann sind sie nützlich und worauf sollte man beim Abschluss achten? Erfahren Sie hier, was im Schadensfall zu tun ist, wie lange die Wertgarantie anhält und wie Sie sich top versichern.
Der Schutz Ihres Handys im Vergleich: Worauf muss ich achten?
Wer die Handyversicherung direkt beim Kauf eines neuen Handys, Smartphones oder Tablets in einem Handyshop abschließt, riskiert einen ungünstigen Vertragsabschluss, da er kaum eine Möglichkeit hat, das Angebot mit anderen zu vergleichen. Wer den Kauf eines neuen Mobilgeräts in einem Ladengeschäft plant, kann sich bereits im Vorfeld über passende Angebote für die Handyversicherung informieren. Damit lässt sich besser abzuschätzen, ob ein günstiges Angebot für die Handyversicherung tatsächlich so vorteilhaft ist, wie es der Handyverkäufer darstellt.
Neben den Klauseln, die den Versicherungsumfang genau spezifizieren, gibt es weitere Details, die Kosten und Leistungen von Handy-Versicherungen erheblich beeinflussen können. Dazu gehören vor allem:
- eine Mindestvertragslaufzeit
- die Kündigungsfristen
- eine Wartezeit zwischen Vertragsabschluss und Beginn des Versicherungsschutzes
- Ersatz von Neu- oder Restwert im Schadensfall
- gegebenenfalls eine vereinbarte Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung ist ein Sonderfall: Sie wird in einzelnen Fällen als Option angeboten wird, mit deren Hilfe die Versicherungsprämien gesenkt werden können. Im Gegenzug ist die Versicherungsleistung im Schadenfall etwas geringer, sodass der Versicherte für den entsprechenden Teil der Schadensumme selbst aufkommen muss.
Was ist versichert?
Eine Handyversicherung verspricht Schutz bei
Display- und Bruchschäden
Diebstahl und Raub
Flüssigkeitsschäden
Kurzschluss, Blitzeinschlag und Brand.
Umfang der Handy-Versicherung
Bei Handyversicherungen, die Delikte wie Diebstahl, Raub oder Vandalismus als Ursache für einen Verlust oder die Beschädigung des Handys einschließen, sind typische, zusätzliche Bedingungen zu folgenden Faktoren relevant.
- Einfacher Diebstahl:
Bei der Handyversicherung ist der einfache Diebstahl meist gar nicht oder nur zu höheren Prämien versicherbar, weil die entsprechenden Versicherungsfälle schwerer zu prüfen sind. Ein einfacher Diebstahl liegt vor, wenn der Täter das Handy entwendet, ohne den Besitzer physisch zu bedrohen oder körperliche Gewalt anzuwenden.
- Raub:
Der Raub unterscheidet sich vom einfachen Diebstahl genau durch die letztgenannten Eigenschaften. Der Täter bringt bei einem Raub das Handy unter Anwendung körperlicher Gewalt oder Bedrohung an sich. Im Gegensatz zum einfachen Diebstahl sind Raub und Einbruchdiebstahl bei Handyversicherungen mit Diebstahlschutz üblicherweise eingeschlossen.
Achtung:
Der Raub des Mobilgerätes sollte unverzüglich der Polizei gemeldet werden. Legen Sie als Nachweis die Anzeige beim Versicherer vor, um einen Versicherungsanspruch geltend machen zu können. Lassen Sie das Handy schnellstmöglich bei Ihrem Mobilfunkanbieter sperren.
- Diebstahl und Raub:
Bei beiden kann es in der Handyversicherungen eine zusätzliche Klausel geben, die einen Schadenersatz ausschließt, wenn das Gerät nicht dem Besitzer selbst, sondern einer dritten Person entwendet wurde. Auch das sollte ein Versicherungsvergleich berücksichtigen.
- Einbruchdiebstahl:
Ein solches Delikt liegt vor, wenn das Handy aus einem verschlossenen Raum durch einen Täter entwendet wurde, der sich unberechtigt Zugang verschafft hat. Der verschlossene Raum kann dabei auch ein Auto sein, allerdings darf das Handy dann nicht sichtbar im Fahrzeug gelegen haben und auch nicht in einem sichtbar im Wagen liegenden Behältnis, wie einer Tasche.
Warum brauche ich eine Versicherung für mein Handy?
Versicherungen für Smartphones und Tablets bieten Schutz weit darüber hinaus, was Herstellergarantien bieten.
Allgemein kann jedes Handy oder Smartphone mit einer Handyversicherung geschützt werden. Bei Mobilgeräten der niedrigsten Preisklasse ist das aber nicht unbedingt sinnvoll. Das ist aber letztendlich nur eine Frage der individuellen Kosten-Nutzen-Rechnung. Sie ist leicht zu entscheiden, wenn man sich mit dem Online-Rechner die konkreten Kosten für die eigene Handyversicherung berechnet hat und diese dann mit dem Kaufpreis ins Verhältnis setzt.
Anders liegt der Fall, wenn es um ein gebrauchtes Handy oder vielleicht um ein älteres Smartphone geht. In solchen Fällen kann es schwer werden, überhaupt ein Angebot für eine Handyversicherung zu erhalten. Einerseits verlangen die Versicherungsgesellschaften in der Regel einen Kaufbeleg als Eigentumsnachweis. Zum anderen sind prinzipiell meist nur neue oder wenige Monate alte Mobilgeräte versicherbar.
Die bedeutendste Zielgruppe der Handyversicherungen sind daher Käufer von Handys und Smartphones der mittleren bis oberen Preisklasse, die den Vertrag direkt beim Handykauf oder kurz danach abschließen. Bei den Kunden, die sich unmittelbar beim Kauf für die Versicherung entschließen, entfällt auch für den Versicherer ein Risiko, dass jemand einen Versicherungsvertrag für ein Handy abschließt, das bereits beschädigt oder gar nicht mehr vorhanden ist. Damit können dann auch die Wartezeiten entfallen, mit denen die Handyversicherer sonst einem solchen Missbrauch vorbeugen wollen.
Die allgemeinen Angaben über die versicherten Schadensereignisse werden durch ergänzende Klauseln in den allgemeinen und besonderen Versicherungsbedingungen genauer spezifiziert und zum Teil sehr stark eingeschränkt. Die Haftung bei Konstruktionsfehlern greift beispielsweise nur dann, wenn der Schaden nicht unter die Herstellergarantie fällt.
Allgemein lässt sich festhalten, dass die Handyversicherung umso interessanter wird, je teurer das versicherte Mobilgerät ist. Weiterhin nimmt die Attraktivität der Versicherung mit zunehmendem Alter des Geräts ab. Die Handyversicherung ist daher besonders für aktuelle Smartphones und Tablets von Markenherstellern wie Apple oder Samsung zu empfehlen.
Achtung:
Die Versicherung übernimmt in der Regel nur Schäden bei bestimmungsgemäßem Gebrauch der Handys oder Tablets.
Wie komme ich Schritt für Schritt zu einer günstigen Handy-Versicherung?
Trotz der umfangreichen Rahmenbedingungen, die bei der Handyversicherung eine Rolle spielen, lassen sich die Angebote recht gut miteinander vergleichen. Im Anschluss sind die wichtigen Fragen zusammengestellt, die beim Vergleich von Handyversicherungen eine Rolle spielen.
Zentral sind folgende Punkte:
Handelt es sich beim zu versichernden Gerät um ein Smartphone oder ein Tablet?
Wie hoch ist der Gerätepreis?
Wie wollen Sie die Versicherung bezahlen (Jährlich, halb- oder vierteljährlich)?
Wie hoch soll der Selbstbehalt sein?
Mindestlaufzeit des Vertrages
Mit diesen Angaben finden Sie schnell und unkompliziert den für Sie passenden Vertrag.
Achtung:
Nicht alle Tarife schließen Diebstahlschutz mit ein. Manch Anbieter reguliert Schäden bei Geräten erst frühestens 3 Monate nach Abschluss der Versicherung.
Was mache ich im Schadenfall?
Bei einem Schadenfall benötigt die Handyversicherung einige Dokumente und Informationen. In jedem Fall sollten Sie im Fall eines Diebstahls möglichst schnell die Polizei benachrichtigen und Anzeige erstatten. Das entsprechende Dokument benötigt die Handyversicherung für die Schadenregulierung, ebenso wie den Kaufvertrag oder -beleg des Geräts und dessen IMEI-Nummer.
Es empfiehlt sich ohnehin, diese Nummer griffbereit zu halten, da sie gegebenenfalls auch zum Sperren des Mobilgeräts notwendig ist. Bei der anschließenden Schadenmeldung an die Versicherung sind die Fristen einzuhalten.
Beachten Sie im Schadenfall auch die typischen Ausschlussklauseln. Die Versicherung leistet in der Regel nicht bei:
- Vorsatz:
Wer sein Gerät absichtlich beschädigt oder zerstört, hat keinen Anspruch auf Schadenersatz durch die Versicherung. Wem betrügerische Absicht nachgewiesen werden kann, dem droht juristisches Ungemach.
- Bagatellschäden:
Die Handyversicherung leistet in der Regel nur dann Schadenersatz, wenn der Schaden die Funktion des Gerätes beeinträchtigt. Einzelne Schrammen oder Kratzer begründen daher im Allgemeinen keinen Schadenersatzanspruch.
Abnutzung:
Normale Alterserscheinungen fallen ebenfalls nicht unter den Versicherungsschutz. Um einen Versicherungsfall zu begründen, muss der Schaden durch ein plötzliches, nicht vorhersehbares Ereignis verursacht worden sein. Auf Abnutzungsschäden trifft beides nicht zu.
Nicht autorisierte Reparaturen:
Wenn eine Handyversicherung besteht, dann darf das versicherte Gerät nur nach Rücksprache mit der Versicherung in Reparatur gegeben werden, sonst erlischt der Versicherungsschutz. Das gilt auch für eigene Reparaturversuche.
(Grobe) Fahrlässigkeit:
Anders als beim vorsätzlich Herbeigeführten ist ein fahrlässig verursachter Schaden vom Verursacher nicht mit Absicht hervorgerufen worden. Wer zum Beispiel sein Handy an einem öffentlichen Ort benutzt und liegenlässt, handelt nicht vorsätzlich, aber fahrlässig. Der Begriff der groben Fahrlässigkeit wird zwar oft zur Unterscheidung zwischen einem schuldhaften und nicht schuldhaften Verhalten herangezogen, ist aber zivilrechtlich nicht exakt definiert, also Auslegungssache. Grob fahrlässig bedeutet etwa, dass jemand besonders naheliegende Sicherheitsvorkehrungen nicht einhält, beispielsweise wenn er ein Auto mit laufendem Motor und offenen Türen unbeaufsichtigt auf der Straße stehen lässt. Bei der Handyversicherung liegt es im Ermessen der Versicherungsgesellschaft, was sie als grobe Fahrlässigkeit ansieht.
Nicht rechtzeitige Meldung:
Damit die Handyversicherung einen Schaden anerkennt, muss er normalerweise innerhalb einer bestimmten Frist, beispielsweise maximal zwei Wochen nach dem Eintreten des Schadenereignisses an die Versicherung gemeldet werden. Bei Verlust oder Beschädigung infolge eines Raubes, Einbruchdiebstahls, Vandalismus oder anderer krimineller Handlungen Dritter, die von der Handyversicherung gedeckt sind, verlangt die Versicherungsgesellschaft üblicherweise auch einen Nachweis, dass die Tat der Polizei gemeldet wurde. Auch für die Anzeige bei der Polizei gelten meist relativ kurze Fristen, wie zum Beispiel 48 Stunden.
Wie kann ich eine Handy-Police kündigen?
Einige Versicherer bieten die Handyversicherung nur mit Mindestlaufzeit an. Entsprechende Tarife können also frühestens nach 12 oder 24 Monaten gekündigt werden. Ansonsten gelten die üblichen Bestimmungen zur Kündigung, die im Detail den Versicherungsbedingungen zu entnehmen sind.
Häufige Fragen
Handyschäden gibt es viele – ein klassischer Defekt ist der Displaybruch. Die immer größer werdenden Displays sind empfindlich und können bei Stürzen schnell Schaden nehmen. Eine Hülle kann hier guten Schutz bieten, aber wenn das Handy unglücklich aufschlägt, kann trotzdem der Bildschirm brechen oder es entstehen unschöne Displaykratzer. Viele Handynutzer kämpfen auch mit Akkuproblemen. Einige Smartphone-Akkus büßen nach längerer Nutzungsdauer an Laufzeit ein und sorgen damit für Ärger beim Nutzer, der dann stets auf ein Ladekabel oder eine Powerbank angewiesen ist. Wasserschäden sind ebenfalls kein unbekanntes Problem. Mit etwas Glück ist ein Smartphone noch zu retten, mit Pech kann es nur als Totalschaden abgestempelt werden. Bei all diesen Problemen hilft eine Smartphoneversicherung wie der Komplettschutz der WERTGARANTIE.
WERTGARANTIE sorgt dafür, dass Ihre Lieblingsgeräte und Fahrräder sowie die Gas-, Wasser- und Stromleitungen in Ihrem Haus jederzeit und weltweit rundum geschützt sind. Sie übernehmen die Reparaturkosten, wenn etwas kaputtgeht – sogar bei unsachgemäßem Gebrauch.
Den genauen Beginn Ihres Versicherungsschutzes finden Sie im Versicherungsschein. Auch die Beitragsfälligkeit entnehmen Sie bitte dem Versicherungsschein. Kostenfreier Sofortschutz besteht ab Antragsdatum, außer bei gebrauchten Mobiltelefonen und Smartphones, die älter als zwölf Monate sind (hier beginnt der Schutz drei Monate nach Vertragsbeginn).
Haben Sie noch Fragen?
Unsere Versicherungsexperten stehen Ihnen gerne zur Verfügung und freuen sich auf Ihren Anruf!