Erwerbsunfähigkeits-Versicherung

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  • Vorerkrankungen sind kein Ausschlussgrund

  • Rechtzeitiger Abschluss spart bares Geld

Sicherheit im existenziellen und beruflichen Ernstfall

Zu unterscheiden von der Berufsunfähigkeits-Versicherung

Details wie Anzeigepflicht, Rentendynamik und rückwirkende Leistungen beachten

Netto- und Bruttoprämien sind wichtige Entscheidungskriterien

Clever vorgehen:

Bei Vorerkrankungen anonymisiert vergleichen

Timing beachten:

Gesundheitsprüfung erst vor Vertragsabschluss durchführen

DIN Norm
Empfehlung nach DIN-Norm: „Finanzielles Grundbedürfniss“ - Dient zur Sicherung der Grundbedürfnisse eines Haushaltes. Bedarf richtet sich an staatlicher Grundversorgung.

Was ist eine Erwerbsunfähigkeits-Versicherung?

Die Erwerbsunfähigkeits-Versicherung sichert den Versicherungsnehmer ab, wenn dieser aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr als 3 Stunden pro Tag in irgendeinem Beruf arbeiten kann. Eine Berufsunfähigkeits-Versicherung greift früher, nämlich dann, wenn ein bestimmter Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Eine solche Versicherung kann sich vor allem deshalb lohnen, weil die Erwerbsminderungsrente von staatlicher Seite her sehr niedrig ist. Sorgen Sie daher privat vor: Sinnvoll ist eine Erwerbsunfähigkeits-Versicherung vor allem für diejenigen, die sich vor dem Verlust der Arbeitskraft absichern wollen, für die eine Berufsunfähigkeits-Versicherung (kurz: BUV) aber nicht in Frage kommt. Hier wird bereits die Abgrenzung zum Berufsunfähigkeits-Schutz deutlich, bei dem eine weichere Regelung greift. Die Unterscheidung zwischen Berufsunfähigkeits-Versicherung und Erwerbsunfähigkeits-Versicherung ist schnell erklärt:

  • Die Erwerbsunfähigkeits-Versicherung greift nur in dem Fall, in welchem der Arbeitnehmer bzw. der Versicherungsnehmer nicht mehr als 3 volle Stunden pro Tag in irgendeinem Beruf arbeiten kann.
  • Bei der BUV ist diese Regelung auf die Ausübung von 50% der bisherigen Tätigkeit gesetzt.

Versicherung für Erwerbsunfähigkeit im Vergleich: Worauf Sie achten müssen

Die Beiträge für eine Erwerbsunfähigkeits-Versicherung sind im Vergleich zur Berufsunfähigkeits-Versicherung deutlich niedriger – auch für gesundheitlich vorbelastete oder ältere Menschen. Allerdings greift eine Erwerbsunfähigkeits-Versicherung tatsächlich erst im Ernstfall, wenn der Versicherte überhaupt keinen Beruf mehr ausüben kann. Es gibt einige wichtige Komponenten, die sich in den Versicherungsschutz aufnehmen lassen oder die zur Beitragssenkung aus dem Vertrag herausgestrichen werden können. Die Angebote der Versicherer variieren hinsichtlich des Umfangs. Ob Sie Raucher sind oder nicht, geht genauso in die Berechnung ein. Wichtiger Faktor ist auch die gewünschte Leistung der Erwerbsunfähigkeit. Sie können wählen zwischen relativen Angaben –  80 Prozent des Nettoeinkommens beispielsweise – oder fixen Zahlungen. Beispiel: 800 Euro pro Monat im Leistungsfall.

Tipp:

Achten Sie darauf, dass persönliche Daten bei einem Vergleich nicht an Dritte weitergegeben werden. So bleibt Ihre Anfrage mit möglichen Vorerkrankungen dem Versicherer gegenüber anonym.

Was ist versichert?

Typische Krankheiten, in denen die Erwerbsunfähigkeits-Versicherung einspringt, sind beispielsweise Demenz. Auch der (fast) vollständige Verlust eines oder mehrerer Körpersinne (Sehen, Hören, …) wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Fall, in welchem die Erwerbsunfähigkeits-Versicherung greift.

Voraussetzung für den Leistungsfall ist die grundlegende Einschränkung der Erwerbsfähigkeit durch Schäden:

  • der höheren Sinne (Gesichts-, Gleichgewichtssinn oder Konzentrationsstörungen)
  • körperlicher Art (chronische Einschränkung der Extremitäten), Schäden an Skelett oder Muskeln, chronische Krankheiten)

Achtung:

Die Erwerbsunfähigkeits-Versicherung deckt nicht grundsätzlich berufsspezifische Einschränkungen ab.

Aktuelle Studien belegen:

Deutschland liegt bei der Einkommensabsicherung im internationalen Vergleich weit hinten. Gerade jungen Leuten mangelt es hier an Problembewusstsein.

Warum brauche ich solch eine Versicherung?

Die Erwerbsunfähigkeitsrente sichert Ihren  Lebensstandard  ab. Als Basis Rentenversicherung deckt sie die generelle Erwerbsunfähigkeit ab. Erhebliche Versorgungslücken werden damit geschlossen. Also deckt sie im Leistungsfall die erhöhten Kosten zur Bewältigung des Alltags.

Welche Vorteile hat eine Erwerbsunfähigkeits-Versicherung für mich?

Gerade für Berufsgruppen, die nur schwer an Schutz durch Berufsunfähigkeits-Versicherungen kommen, ist die Erwerbsunfähigkeits-Versicherung von großem Vorteil. Je nach Versicherer können Zusatzbausteine zur Optimierung der monatlich zu zahlenden Beiträge vereinbart werden. Grundsätzlich sind Beiträge zur Erwerbsunfähigkeits-Versicherung sogar steuerlich absetzbar. 

Steuerfreibeträge laut Gesetz:

  • Selbständige, Freiberufler – 2.800 Euro p.a.
  • Angestellte, Beamte, Rentner – 1.900 Euro p.a.

Die Erwerbsunfähigkeits-Versicherung kann zudem für bis zu drei Jahre beitragsfrei gestellt werden.

Was kostet die Versicherung

Was kostet ein Schutz für den Fall der Erwerbsunfähigkeit?

Eine 40-jährige Bürofachkraft bezahlt für eine Versicherungsleistung von 1.000 Euro monatlich rund 35 Euro. Wer frühzeitig schon unter 30 Jahren mit der Erwerbsunfähigkeits-Versicherung beginnt, bekommt für unter zehn Euro Nettobeitrag eine Versicherung. Wichtig: Die Nettoprämie ist der am Anfang zu zahlende Beitrag. Der Versicherer darf diese Prämie im Laufe der Jahre bis auf den Betrag der Bruttoprämie erhöhen – um eventuelle Lücken bei der Kalkulation schließen zu können.

Tipp:

Im Zweifel eher die Versicherung mit dem höheren Nettobeitrag nehmen, wenn der Bruttobeitrag (wesentlich) niedriger ist.

Schritt für Schritt zur idealen Versicherung

Beim Abschluss einer Erwerbsunfähigkeits-Versicherung sollten folgende wichtige Punkte beachtet werden:

  • Steigerung der Rente über die Jahre:

    Vereinbaren Sie mit Ihrem Versicherer möglichst eine Rentensteigerung bzw. einen prozentualen Inflationsausgleich.

  • Anzeigepflicht:

    Lassen Sie sich von Ihrem Versicherer schriftlich im Vertrag bestätigen, dass Sie nach Vertragsabschluss weder über „gefährliche“ Sportarten, noch einen Berufswechsel oder einen Wechsel im privaten Leben benachrichtigen müssen.

  • Rückwirkende Leistung:

    Wer finanziell nicht gut abgesichert ist – beispielsweise, wenn jemand noch große laufende Kredite abzahlen muss – der sollte mit seinem Versicherer die Auszahlung rückwirkender Leistungen ausmachen. Meist nämlich zahlt die Erwerbsunfähigkeits-Versicherung erst 6 Monate nach dem tatsächlichen Eintritt der Erwerbsunfähigkeit.

  • Befristete Anerkennung der Erwerbsunfähigkeit:

    Achtung: Manche Versicherer fordern von ihren Klienten im Schadensfall, die Erwerbsunfähigkeit alle paar Jahre erneut bestätigen zu lassen.

  • Keine Erhöhung der Beiträge bei Vertragswandlung:

    Es gibt Verträge für Studenten und Azubis, bei denen die Beiträge nach dem Eintritt in den Arbeitsalltag nicht erhöht werden. Solche Konzepte zeigen die Vorteile des frühen Versicherungseinstiegs.

Folgende Stolperfallen sollten Sie vermeiden, wenn Sie eine Erwerbsunfähigkeits-Versicherung abschließen:

  • 1. Falle: Antrag mit persönlichen Informationen abgeschickt

    Wenn Sie sich, beispielsweise auf Grund einer Vorerkrankung, nicht sicher sind, ob ein Versicherer Ihren Antrag auf Erwerbsunfähigkeits-Versicherung akzeptiert, sollten Sie auf jeden Fall einen anonymisierten Probeantrag einreichen, anstatt Ihre persönlichen Informationen preiszugeben. Der Grund ist die zentrale Datenbank aller Versicherer, kurz das Hinweis- und Informationssystem (KIS). Hier werden Sie auch im Fall einer Ablehnung vermerkt. Möchten Sie die Erwerbsunfähigkeits-Versicherung dann bei einem anderen Versicherer abschließen, sinken durch diesen Eintrag mitunter den Chancen eines erfolgreichen Vertragsabschlusses.

Achtung:

Bei Zweifeln hinsichtlich der Annahme Ihres Antrags reichen Sie stets einen anonymisierten Probeantrag ein.

Achtung:

Rekonstruieren Sie möglichst lückenlos Ihre bisherige medizinische Geschichte – mit Belegen wie Krankenakten, Diagnosen, Scans, und vielem mehr.

  • 2. Falle: Falsche Aussagen bei Gesundheitsfragen

    Beantworten Sie Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand immer wahrheitsgemäß. Es lohnt sich, in solchen Dingen mit offenen Karten zu spielen. Der Grund ist klar: Der Versicherer wird im Leistungsfall prüfen, ob er zahlen muss. Wenn sich herausstellt, dass falsche Angaben gemacht wurden, kann sich die Versicherung weigern, Ihre Erwerbsunfähigkeits-Rente zu zahlen.

    Um sicher zu gehen, versetzen Sie sich in den Idealfall der Lage der Versicherer: Fordern Sie Sie Krankenakten und Unterlagen von Ihren Ärzten an. Fertigen Sie Kopien von diesen an.

Wie kann ich bei der Auswahl Geld sparen?

Was Sie monatlich für die Erwerbsunfähigkeits-Versicherung bezahlen müssen, richtet sich nach den individuellen Leistungen. Gute Tarife bieten umfassende Nachversicherungsgarantien, so dass zunächst mit einer niedrigeren Rente begonnen werden kann. Viele Versicherer bieten weltweiten Schutz und dynamische Anpassung der Leistung (Inflationsschutz). Als Nichtraucher sparen Sie circa zehn Prozent.

Tipp:

Die Beiträge sind signifikant niedriger, je früher und gesünder Sie sich versichern lassen.

Häufige Fragen zur Erwerbsunfähigkeits-Versicherung

Eine Erwerbsunfähigkeits-Versicherung sichert Sie gegen das finanzielle Risiko der Erwerbsunfähigkeit ab. Selbst bei voller Erwerbsminderung deckt die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nur die Hälfte des Nettogehaltes ab.

Das Alter des Versicherungsnehmers, Vorerkrankungen, Zugehörigkeit zu einem bestimmten Beruf und  Dauer der Versicherungsleistung (bis zu welchem ​​Alter der Rente gezahlt werden soll).

Wenn die versicherte Person nicht in der Lage ist, einer bestimmten Arbeit nachzugehen. Das bedeutet, dass Sie keine sechs Monate am Stück irgendeiner Erwerbstätigkeit für mindestens drei Stunden täglich nachgehen können. Die Art, die Schwere und das Ausmaß der Krankheit, die zur Erwerbsunfähigkeit führen, müssen ärztlich nachgewiesen werden und allgemein anerkannten medizinischen Erkenntnissen entsprechen.

Ja, das geht – im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber kann ganz oder teilweise an der Finanzierung Ihrer Erwerbsunfähigkeits-Versicherung beteiligt sein.

Haben Sie noch Fragen?

Unsere Versicherungsexperten stehen Ihnen gerne zur Verfügung und freuen sich auf Ihren Anruf!

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