Betriebliche Altersvorsorge

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  • Transparent und unabhängig

  • Sicher und bequem online abschließen

Schon früher an später denken mit der betrieblichen Altersvorsorge

Versicherung für jeden Arbeitnehmer:

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge

Fünf Arten der Betriebsrente:

Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktzusagen, Unterstützungskassen

Sparpotenzial der Altersvorsorge nutzen:

Über die Entgeltumwandlung können Sie mit der betrieblichen Altersvorsorge Steuern sparen

DIN Norm
Empfehlung nach DIN-Norm: „Finanzielles Grundbedürfniss“ - Dient zur Sicherung der Grundbedürfnisse eines Haushaltes. Bedarf richtet sich an staatlicher Grundversorgung.

Was ist die betriebliche Altersvorsorge?

Unter dem Begriff “betriebliche Altersversorgung” (bAV) werden alle Maßnahmen zusammengefasst, die darauf abzielen, Geld für das Alter anzusparen. Maßgeblich für die Zuordnung zur betrieblichen Altersvorsorge ist, dass der Arbeitgeber einen wichtigen Anteil an dieser Vorsorgemaßnahme hat. Die baV nimmt einen hohen Stellenwert im Bereich der Vorsorgemaßnahmen ein. Die betriebliche Altersvorsorge, kurz bAV, soll ausgebaut werden.

Wie vergleiche ich die betriebliche Altersvorsorge richtig?

Die wichtigste Säule in der Altersversorgung ist die gesetzliche Rentenversicherung. Da dies jedoch längst nicht mehr reicht wird, um die Kosten im Rentenalter zu decken, sollten Bundesbürger auch selbst vorsorgen und Geld ansparen. Dies ist auf zwei Wegen möglich:

Die folgenden fünf Durchführungswege für die betriebliche Altersversorgung zielen darauf ab, die Rente des Sparers im Alter ausreichend aufzustocken.
  • Direktversicherung:

    Die Direktversicherung gestaltet sich so, dass der Arbeitgeber Teile des Gehalts einbehält. Diese zahlt er als Beiträge auf den gemeinsam vereinbarten Versicherungsvertrag, der eine Kapitallebensversicherung oder Rentenversicherung finanziert, ein.

  • Pensionskasse:

    Ähnlich gestaltet sich die Vorsorge bei der Pensionskasse. Hier zahlt das Unternehmen die Beiträge nämlich direkt ein. Diese verwaltet die Beiträge und übernimmt die spätere Auszahlung in Form einer Rente.

  • Pensionsfonds:

    Pensionsfonds sind ebenfalls ein gerne gewähltes Mittel bei der Altersvorsorge im betrieblichen Bereich. Da es sich um eine rechtlich gesehen selbstständige Versorgungseinrichtung handelt, kann dieser entweder die Rechtsform einer Aktiengesellschaft oder eines Pensionsfonds-Vereins auf Gegenseitigkeit zugrunde liegen. Typisch für diese Fonds ist, dass die eingezahlten Beiträge entsprechend angelegt und die Gewinne an den Sparer ausgeschüttet werden.

  • Unterstützungskasse:

    Im Falle der Unterstützungskasse basiert das Prinzip der Altersvorsorge auf der Auslagerung der Vorsorgeleistungen vom Arbeitgeber auf eine sogenannte Unterstützungskasse. Diese kann sowohl als GmbH als auch als eingetragener Verein oder Stiftung gegründet werden. Die Unterstützungskasse gewährt ihren Sparern zwar keinen Rechtsanspruch auf die Vorsorgeleistungen, bietet Arbeitnehmern jedoch eine hohe Sicherheit. Im Notfall muss der Arbeitgeber für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen einstehen.

  • Pensionszusage/Direktzusage:

    Das Unternehmen sagt dem Arbeitnehmer oder dessen Hinterbliebenen direkt die Zahlung einer vereinbarten Leistung zu. Diese Leistung erfolgt entweder bei Eintritt in das Rentenalter, bei Invalidität oder Tod. Somit handelt es sich als einzige der fünf Möglichkeiten bei der Pensionszusage bzw. Direktzusage um eine interne betriebliche Altersvorsorge. Schließlich erfolgt nicht nur die Zusage durch das tragende Unternehmen. Dieses steht auch in der Pflicht, diese Zusage zu erfüllen.

Wer braucht eine betriebliche Altersvorsorge?

Seit 2002 hat in Deutschland jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge. Das sind:

  • Angestellte mit einem befristeten Arbeitsverhältnis
  • Geringfügig Beschäftigte
  • Teilzeitangestellte
  • Auszubildende
  • Geschäftsführer

Alle Einzelheiten zur Altersvorsorge lassen sich im Betriebsrentengesetz BetrAVG finden. Dort sind die Möglichkeiten und Grenzen für einen entsprechenden Vertrag festgelegt. Das betrifft auch das Recht des Arbeitnehmers auf eine Entgeltumwandlung. Laut § 1a BetrAVG steht dieses Recht jedem zu. Demnach hat ein Arbeitnehmer grundsätzlich die Möglichkeit, einen Teil seines unversteuerten Bruttoeinkommens direkt zu nutzen, um seine betriebliche Altersversorgung sicherzustellen. Kein Arbeitgeber ist in Deutschland dazu verpflichtet, sich an der Alterssicherung seiner Arbeitnehmer zu beteiligen. Seit einigen Jahren nimmt die Zahl der Arbeitgeber, die spezielle Altersvorsorge-Modelle für ihre Arbeitnehmer anbieten, jedoch stetig zu.

Entgeltumwandlung :

Wer über eine Entgeltumwandlung einen Teil seines Inhalts direkt in die betriebliche Altersvorsorge einzahlt, spart hierauf Einkommenssteuer. Die spätere Rentenzahlung ist dagegen einkommensteuer-pflichtig. Meist werden aber niedrigere Sätze fällig.

Achtung:

Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer, welcher über die gesetzliche Rentenversicherung pflichtversichert ist, die Entgeltumwandlung nutzen. Allerdings besteht dieser Rechtsanspruch nur dann, wenn der Arbeitnehmer den Aufbau selbst finanziert.

Welche Vorteile hat die betriebliche Altersvorsorge für mich?

Betriebliche Altersvorsorge bietet enormes Potenzial. Arbeitnehmer profitieren von zahlreichen Vorteilen.

  • Geringere Kosten:

    Sie genießen bei der betrieblichen Altersvorsorge besondere Kostenvorteile. Denn oftmals sind die Verwaltungs- und Abschlusskosten günstiger als in der privaten Altersvorsorge. Mitunter erhalten Arbeitgeber einen Mengenrabatt vom jeweiligen Anbieter. Möglich sind auch speziell auf das Unternehmen zugeschnittene Tarife, die grundsätzlich niedrigere Verwaltungskosten aufweisen.

  • Variable Möglichkeiten:

    Die Förderwege sind ähnlich wie bei  Riester-Renten  breit gefächert. Sie können durchaus mehrere Vorsorgemaßnahmen parallel nutzen.

  • Entgeltumwandlung:

    Häufig haben Sie Anspruch auf Entgeltumwandlung: Mit der Entgeltumwandlung können Sie Ihren Lohn in einer Höhe von bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze für die betriebliche Altersversorgung nutzen. Der Beitrag kann steuer- und sozialabgabenfrei eingezahlt werden.

  • Steuerfreiheit:

    Je nachdem, für welchen Durchführungsweg Sie sich entscheiden, genießen Sie die Steuerfreiheit während der Sparphase. Doch hier gibt es auch Grenzen. In der Auszahlungsphase müssen Sie tatsächlich Steuern zahlen, allerdings wird hier der niedrigere Steuersatz für Rentner zugrunde gelegt.

  • Mitnahme und Übertragung möglich:

    Wünschen Sie Ihren Arbeitgeber einmal zu wechseln, können Sie die betriebliche Altersvorsorge in den meisten Fällen mitnehmen oder übertragen. Einmal eingezahlte Beiträge sind auch sofort unverfallbar, sodass auch diese bei einem Betriebswechsel oder bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Unternehmen erhalten bleiben.

Natürlich genießt auch der Arbeitgeber einige Vorteile, wenn er seine Angestellten bei Vorsorge-Maßnahmen unterstützt. Er kann seine Mitarbeiter so nicht nur an sich binden, sondern spart oft auch Lohnnebenkosten.

Achtung:

Nicht unverfallbar sind Anwartschaften, welche vom Arbeitgeber finanziert werden. Damit diese ebenfalls unverfallbar werden, ist ein Mindestalter von 25 Jahren ebenso Voraussetzung wie das bereits fünfjährige Bestehen der Versorgungszusage.

Wie teuer ist eine betriebliche Altersversorgung?

Auch die Kosten spielen eine Rolle, wenn es darum geht, welche betrieblich geförderte Rentenversicherung Sie abschließen möchten. Hier muss zunächst unterschieden werden zwischen:

  • Verwaltungskosten
  • Abschlusskosten
  • und Kosten für die Insolvenzsicherung

Während die Verwaltungskosten bei bestimmten Durchführungswegen in erster Linie für den Arbeitgeber entstehen, sollten Sie die folgenden Kosten im Auge behalten:

  • Die Abschlusskosten: Abschlusskosten setzen sich aus Verwaltungsvorgängen sowie Maklerprovisionen zusammen. Vor allen Dingen bei  Pensionskassen  und  Direktversicherungen  spielen sie eine Rolle. Die direkten Abschlusskosten werden über die ersten fünf Jahre von den eingezahlten Beiträgen abgezogen.
  • Die Kosten für die Insolvenzsicherung: Laut Betriebsrentengesetz muss der Arbeitgeber in diesem Fall Mitglied im Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) sein. Für diese Mitgliedschaft werden Beiträge fällig. Dafür springt der Verein mit einem Zahlungsausgleich an den Rentenberechtigten ein, sollte das Mitgliedsunternehmen insolvent werden.

Wenn es um die Kosten für die betrieblich geförderte Altersversorgung geht, muss auch an die Steuerpflicht gedacht werden. Nachfolgende Übersicht soll verdeutlichen, welche steuerlichen Vorteile oder Nachteile Sie bei den einzelnen Rentenversicherungen erwarten.

  • Pensionszusage:
    • - steuerfrei in der Ansparphase
    • - während der Auszahlungsphase voll steuerpflichtig (Behandlung als “Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit”)
  • Direktversicherung:
    • - steuerfrei in der Ansparphase (bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze + 1.800 Euro)
    • - während der Auszahlungsphase voll steuerpflichtig (Behandlung als “sonstige EK”) bzw. Ertragsanteilsbesteuerung. Wer seine Versicherung mindestens 12 Jahre eingezahlt hat und das 60. Lebensjahr vollendet hat, zahlt Steuern nach dem sogenannten Halbeinkünfte-Verfahren. Das bedeutet, dass die Kapitalertragssteuer nur fällig wird für die Hälfte des erzielten Gewinnes, der aus einem derartigen Vertrag resultiert. (12/60er-Regel, siehe unten)
  • Pensionskasse:
    • - steuerfrei in der Ansparphase (bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze + 1.800 Euro)
    • - während der Auszahlungsphase voll steuerpflichtig (Behandlung als “sonstige EK”) bzw. Ertragsanteilsbesteuerung nach dem Halbeinkünfte-Verfahren – wenn die Bedingungen dafür erfüllt sind. (12/60er-Regel)
  • Pensionsfonds:
    • - steuerfrei in der Ansparphase (bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze + 1.800 Euro)
    • - während der Auszahlungsphase voll steuerpflichtig (Behandlung als “sonstige EK”)

Bei einer Betriebsrente können Sie die Höhe der monatlichen Beiträge selbst bestimmen. Experten empfehlen, etwa 10 % des aktuellen Nettoeinkommens insgesamt in die Altersvorsorge zu investieren. Dies stellt sicher, dass der eigene Lebensstandard auch im Alter gehalten werden kann. Bei der Bestimmung des monatlichen Beitrags sollten Sie sich im Vorfeld folgende Fragen stellen und entsprechend berücksichtigen:

  • Besteht ein Anspruch auf eine gesetzliche Rente?
  • Wurde bereits eine private Altersvorsorge abgeschlossen?
  • Stockt der Arbeitgeber den Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge durch Zuwendungen auf?

Ein einmal festgelegter monatlicher Beitrag kann nicht so ohne weiteres erhöht oder gesenkt werden. So gibt es zwischen den einzelnen Durchführungswegen teilweise große Unterschiede.

  • Senkung/Erhöhung der Beiträge möglich:
    • - bei der Direktversicherung und der Pensionskasse
    • - Änderung der Beitragszahlung jederzeit
  • Erhöhung der Beiträge möglich:
    • - bei der Pensionszusage und der Unterstützungskasse
  • Sonderfall Pensionsfonds:
    • - Senkung/Erhöhung der Beiträge jederzeit möglich
    • - Einmalzahlungen (zum Beispiel im Zuge eines Jahresendbonus) möglich

Was kostet die Versicherung

Achtung:

Sowohl bei der Pensionszusage als auch bei der Unterstützungskasse ist es aus steuerlichen Gründen nicht möglich, den Beitrag zu senken.

Schritt für Schritt erklärt: Wie komme ich zu einer optimalen betrieblichen Altersvorsorge?

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Häufige Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge

Alle Vorsorgeprodukte, die betrieblich gefördert sind, helfen dem Arbeitnehmer dabei, für das Alter zu sparen. Typisch für diese Rentenversicherungen sind steuerliche Vergünstigungen sowie zusätzliche Leistungen, die der Arbeitgeber freiwillig erbringt.

Insgesamt gibt es 5 Arten der Betriebsrente: Pensionskasse, Pensionsfonds, Pensionszusage/Direktzusage, Unterstützungskasse und Direktversicherung.

Jeder Arbeitnehmer, der ein anerkanntes Arbeitsverhältnis hat, kann sich für diese Art von Rentenversicherung entscheiden. Auch Gesellschafter-Geschäftsführer können von den vielen Vorteilen der Betriebsvorsorge profitieren.

Ja, mit dem Gesetz zur Entgeltumwandlung von 2002 kann jeder Arbeitnehmer einen Teil seines Lohns oder Gehalts für seine Vorsorge zur Rente nutzen.

Ja, Sie müssen jedoch die entsprechenden Vorgaben beachten. So dürfen bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steuerfrei für die Entgeltumwandlung genutzt werden. Wer keine Förderung gemäß § 40b EStG in Anspruch nimmt, kann zusätzlich weitere 1.800 Euro pro Jahr als Betriebs-Altersvorsorge einsetzen.

Nein. Wenn Sie in die Arbeitslosigkeit rutschen, ist Ihr angespartes Kapital geschützt und wird bei der Bedürftigkeitsprüfung nicht berücksichtigt.

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